Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung durch Sasse & Partner wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk Tekken
Splendid Film GmbH mit Sitz in Köln lässt derzeit über die Kanzlei Sasse & Partner mit Sitz in Hamburg Urheberrechtsverletzungen betreffend das Filmwerk „Tekken“ verfolgen.
Die IP`s werden durch die Firma Guardaley Ltd. ermittelt. Im uns vorliegenden Fall wird eine Pauschale in Höhe von 800,00 Euro geltend gemacht.
Es bestehen gesetzlich geregelte Auskunftsansprüche gegen Access-Provider, die dann die Verkehrsdaten hinter der vorgegebenen IP-Adresse herausgeben. Nach einer Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 05.10.2010 zum Aktenzeichen 6 W 82/10) kann dem Inhaber eines Internetanschlusses bei illegalen Up-/Downloads ein Beschwerderecht im Auskunftsverfahren eingeräumt werden. Ob ein Beschwerderecht des Anschlussinhabers bei einem Filmwerk besteht, ist eher fraglich.
Die Verteidigungsstrategie sollte sich deshalb auf die üblichen Fragen konzentrieren:
- Besteht eine Rechteinhaberschaft?
- Liegt eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vor?
- Ist die IP richtig zugeordnet?
- Nach welchem Standard ist der WLan-Anschluss gesichert?
- Existieren sog. Logfiles?
- Hat der Anschlussinhaber den Upload zu verantworten? Liegt ein sog. Fall der Störerhaftung vor? Haben minderjährige Kinder den Up-/Download veranlasst?
- Lässt sich ein einfach gelagerter Fall im Sinne des § 97a Abs. 2 UrhG darstellen?
- Ist der Streitwert ortsüblich bemessen?
Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung genau.
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