Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer | Filesharing des Films „Anna“
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit das Filesharing des Films „Anna“ ab.
„Anna“ ist ein Spielfilm des französischen Regisseurs Luc Besson aus dem Jahr 2019.
Über den Film:
Hinter Anna Poliatovas beeindruckender Schönheit liegt ein brutales Geheimnis. Neben ihrer Arbeit als angesagtes Model in Paris arbeitet die junge Russin aufgrund ihrer unbändigen Kraft und Geschicklichkeit als Elite-Attentäterin für den KGB und zählt zu der gefürchtesten Killerin im Auftrag der russischen Regierung. Doch schon bald nimmt der CIA Anna ins Visier und sie verstrickt sich immer mehr in ein Netz aus Lügen und Intrigen bis ein Ausweg in weite Ferne rückt…
Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:
Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film unzulässigerweise im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.
Gefordert wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird ein Lizenzschaden, sowie die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.