Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
Abmahnung CBH RA | Motion E-Service GmbH | vinted
Es wird darüber berichtet, dass die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Motion E-Service GmbH, ebenfalls aus Hamburg, erneut eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben.
Inhalt der Abmahnung:
Der/Die Abgemahnte soll auf der Plattform www.vinted.de eine Jacke der Marke „Schmuddelwedda“ zum Kauf angeboten haben. Für die Anzeige wurden zwei Fotografien verwendet.
Ihm/Ihr wird vorgeworfen, dass er/sie die Bilder ohne die vorherige Zustimmung des Urhebers unerlaubt verwendet haben soll.
Folglich wird dem/der Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt von Abmahnungen von den CBH Rechtsanwälten im Auftrag der Motion E-Service GmbH berichtet:
https://ra-herrle.de/2021/09/27/abmahnung-cbh-rechtsanwaelte-mahnen-erneut-fuer-motion-e-services-gmbh-ab-ebay-kleinanzeigen/
https://ra-herrle.de/2021/08/18/abmahnung-der-cbh-rechtsanwaelte-fuer-die-motion-e-service-gmbh/
https://ra-herrle.de/2021/05/03/abmahnung-cbh-rechtsanwaelte-mahnen-erneut-fuer-motion-e-services-gmbh-ab-ebay/
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Abmahn- sowie Testkaufkosten geltend gemacht. Schließlich wird die vollumfängliche Auskunft über die Verwendungsdauer der bezeichneten Fotografien gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.