Rechtstipp im Urheber- und Medienrecht
2 Neue Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei FAREDS
Wie so oft, versendet auch dieses Mal die Kanzlei FAREDS Abmahnschreiben wegen unerlaubtem Filesharing an geschütztem Tonmaterial. Uns liegen gleich zwei neue Schreiben vor, in denen Herr Christian Königsberger und die Geto Gold Musikverlag GbR als Rechteinhaber von den Hamburger Anwälten vertreten werden.
Der Vorwurf lautet Urheberrechtsverletzung in zwei Fällen. Unser Mandant soll die beiden Musikwerke „Glasperlenspiel – Echt“ und „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ auf einer Internet Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben, indem er sie den anderen Nutzern zum Download angeboten hat. Diese Straftat könne über die IP-Adresse auf seinen PC zurückverfolgt und ihm dadurch eindeutig zugeordnet werden.
Um die Sache unkompliziert und ohne einen gerichtlichen Rechtsstreit beizulegen bietet die Gegenseite einen Vergleich an. Dieser beinhaltet zum einen die Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungserklärung und zum anderen die Begleichung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von €450,00. Erfüllt unser Mandant die Forderungen innerhalb einer Frist von 10 Tagen, werde der Vergleich als angenommen angesehen und von weiteren Forderungen abgesehen.
Wie handelt man bei Erhalt einer solchen Abmahnung richtig?
Wir empfehlen Ihnen an erster Stelle nicht vorschnell den Forderungen nachzukommen! Holen Sie sich Beratung und Unterstützung bei einem auf dem Feld des Urheberrechts spezialisierten Anwaltes und lassen sie die Berechtigung und die Höhe der Forderungen in Ihrem Einzelfall nochmals nach prüfen. Auch die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärungen kann problematische Auswirkungen auf die spätere Verteidigung haben, da oftmals inzident ein Schuldeingeständnis mit unterschrieben wird. Deshalb raten wir Ihnen eine modifizierte Erklärung zu erstellen, die keine Verpflichtungen zur Zahlung einer Vertragsstrafe enthält und kein Eingestehen einer Schuld.
Gerne helfen wir Ihnen in solch einem Fall weiter. Auch wenn Sie nicht in Augsburg oder Umgebung wohnen werden wir für Sie tätig und unterstützen Sie im Rahmen unseres speziell entwickelten Pauschalangebotes. Nähere Informationen finden Sie unter www.rdp-law.de/angebote/abmahnung-urheberrecht/