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Strafrecht

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

3 Min. Lesezeit 22.03.2011
Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

  • Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen.
  • Ziehen Sie einen Zeugen und ggf. Ihren Rechtsanwalt bei. In der Regel werden die Beamten warten bis der Rechtsanwalt da ist.
  • Leisten Sie lieber eine Unterschrift zu wenig.
  • Verweigern Sie vorerst die Aussage.
  • Keine Beschimpfungen oder körperlichen Widerstand gegen Ermittlungsbeamte.
  • Lassen Sie sich vor der Durchsuchung die Dienstausweise aller Polizeibeamten und des anwesenden Staatsanwaltes bzw. Richters zeigen, soweit Sie die Beamten nicht jeweils persönlich kennen.
  • Lassen Sie die Beamten nicht freiwillig eintreten bzw. widersprechen Sie der Durchsuchung ausdrücklich und verlangen den Durchsuchungsbefehl. Gewähren Sie nur zu den Räumen Zutritt, die in dem Durchsuchungsbefehl aufgeführt sind.
  • Fragen Sie, ob sich die Durchsuchung gegen Sie als Verdächtigen

richtet. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Durchsuchung nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

  • Fragen Sie, welche Gegenstände/ Personen die Beamten suchen. Es kann sinnvoll sein, die gesuchten Gegenstände freiwillig herauszugeben,

damit die Polizei nicht noch sogenannte "Zufallsfunde" macht (Gegenstände, die mit der Durchsuchung nichts zu tun haben, aber auf eine andere Straftat hindeuten).

  • Widersprechen Sie der Durchsicht Ihrer Papiere.

Die Papiere dürfen dann nur vom Staatsanwalt gelesen werden und müssen hierzu ggf. versiegelt werden bzw. getrennt und abgeschlossen verpackt werden.

  • Achten Sie darauf, dass ein genaues Verzeichnis der beschlagnahmten oder in Verwahrung genommenen Gegenstände erstellt wird.

Das Verzeichnis muss wie der Durchsuchungsbefehl sehr genau sein. So sollte bei Akten jeweils Aktenbezeichnung und kurz der Inhalt festgehalten werden. Lassen Sie sich eine Abschrift des Verzeichnisses und ein Protokoll geben.

  • Fertigen Sie Kopien der beschlagnahmten Unterlagen

oder Festplatten an! Ob und wann Sie die Unterlagen zurückbekommen, ist nicht sicher und kann Monate dauern.

  • Lassen Sie die Beamten nicht alleine im Gebäude suchen.

Ziel ist es jedem Beamten eine Person (zur Bewachung) mitzugeben, jeder Maßnahme vorsorglich zu widersprechen und Kopien zu fertigen. Dies ist zeitaufwendig und nervig. Wichtig ist aber, dass die Beamten eher genervt sind als Sie und damit die Lust an einer Ausweitung der Durchsuchung verlieren.

  • Wenn die Polizei dem nicht nachkommt, verlangen Sie den Abbruch der

Hausdurchsuchung und lassen dies ins Protokoll aufnehmen.

Martin Bandmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr Anwalt in Hoyerswerda, Cottbus
www.rechtsanwalt-bk.de

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Durch die Rechtsanwältin Krönert verfügt die Kanzlei über einen weiteren Anwalt mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sie hat weiterhin den Kurs für den Titel Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht erfolgreich abgeschlossen. Der Kollege Hartung (in Bürogemeinschaft) ist ebenfalls als Strafverteidiger in Cottbus tätig.
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