Rechtstipp im Strafrecht
Cybermobbing
In den vergangenen Wochen wurde in den Medien oft über das Thema Cybermobbing berichtet. Im Blickpunkt ist eine Internetseite aus dem Ausland. Anonym konnten hier oft verletzende Aussagen über Mitschüler u.a. getätigt werden.
Jeder sollte sich jedoch bewusst sein, dass solche Äußerungen strafbar sein können. Kränkende Aussagen, Belästigungen, Bedrängung und Nötigung sind auch im Internet strafbar. Häufig fallen die Äußerungen unter die Straftatbestände der §§ 185-187 StGB.
Die Täter fühlen sich gerade in der vermeintlichen Anonymität stark und sicher. Dies ist jedoch trügerisch.
Opfer von Cybermobbing sollten sich schnell Hilfe holen. Nicht schweigen, sondern handeln.
Als Vorsorge sollten nicht leichtfertig persönliche Daten und Fotos ins Internet gestellt werden. Das Internet ist ein großer öffentlicher Raum. Bevor etwas veröffentlicht wird, sollte eine Überlegung stattfinden, ob man eine so breite Masse in Kenntnis setzen möchte. Was einmal im Netz ist, lässt sich nur schwer entfernen.
Opferanwälte, Beratungsstellen und auch Vertrauenslehrer helfen gerne den Opfern weiter.
Rechtsanwältin
Kiefl