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Steuerrecht

Unternehmer atmen auf - die Elektronische Bilanz kommt doch nicht in 2011

Dieser Beitrag ist von 2010. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Bilanz und der elektronischen Gewinn- und Verlustrechnung soll um ein Jahr verschoben werden. So der Entwurf der Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5 b des Einkommensteuergesetzes, über den der Bundesrat am 17. Dezember 2010 entscheiden wird.

Damit werden die Bilanzen nicht verkennziffert und mathematisch bearbeitet und automatisch jede Abweichung kontrolliert (die dann zu einer Prüfung führt), sondern der Jahresabschluss darf weiterhin in Papierform abgegeben werden.

B. Schmidt
Rechtsanwalt
Steuerberater

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Benjamin Schmidt
Geschrieben von Benjamin Schmidt Rechtsanwalt · Schmidt & Partner · Münster

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