Rechtstipp im Steuerrecht
Strafbefreiende Selbstanzeige: Verschärfung tritt in Kürze in Kraft
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Benjamin Schmidt
Nachdem die Rechtssprechung bereits die Daumenschrauben rausgeholt hatte, um Steuersünder strafrechtlich härter zu bestrafen, hat nun der Gesetzgeber nachgezogen. Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wird insbesondere die Selbstanzeige neu geregelt. Die gestückelte Selbstanzeige fällt weg, die zeitliche Komponente - wenn die Prüfungsanordnung in der Welt ist, ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich - verschärft, ein Aufschlag bei hohen Summen fällig.
Bis zur Verkündung des Gesetzes ist noch entgegen der BGH-Rechtssprechung eine Teilselbstanzeige möglich. Es gilt also, schnell zu handeln.Wer sich auf Steuer-CD`s aus diversen Ländern wähnt, sollte noch einmal darüber nachdenken, ob er nicht in den genuss der Straffreiheit gelangen möchte.