Rechtstipp im Steuerrecht
Steuervereinfachung zum Xten!
Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Benjamin Schmidt
Endlos die Liste derer, die Vorschläge für die Vereinfachung des Steuerrechts gemacht haben. Nun versuchen sich die Hessen, die diesbezüglich eine Presseerklärung herausgegeben haben.
Der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat im Bundesrat die Pläne der Bundesregierung zur Steuervereinfachung begrüßt: „Mit diesem Gesetzentwurf rückt Steuervereinfachung erstmals in greifbare Nähe. Die Länder haben hierzu einen entscheidenden Beitrag geleistet“, erklärte Schäfer und verwies auf die Vorschläge der Finanzministerkonferenz vom Mai vergangenen Jahres.
10 hessische Vorschläge für ein einfacheres Steuerrecht
Pragmatische Ideen für ein handhabbareres und bürgerfreundliches Verfahren:
- Kindergeld und Freibeträge für Kinder von den Kindeseinkünften abkoppeln
- Veranlagungsvarianten für Eheleute auf Einzel- und Zusammenveranlagung reduzieren
- Aufteilung der Steuerschuld bei zusammenveranlagten Ehegatten vereinfachen
- Vereinfachung des Werbekostenabzugs für Arbeitnehmer
- Abzug von Kinderbetreuungskosten vereinfachen und vereinheitlichen
- Unterhalts-Realsplitting nach dem Korrespondenzprinzip für Unterstützung bedürftiger Personen im In- und Ausland einführen
- Erstattungsüberschüsse von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses erfassen
- Abzug von Pflegeheimkosten durch Pauschalierung vereinfachen
- Grenzen bei der verbilligten Vermietung von Wohnungen vereinheitlichen
- Anrechnung der Bauabzugssteuer verbessern
Die Vereinfachung des Steuerrechts wird schon seit Langem und von vielen Seiten gefordert. In der Steuerpolitik gibt es jedoch kaum ein anderes Feld, bei dem die Notwendigkeit so unbestritten, die Umsetzung aus diversen Gründen aber so schwierig ist. Neben fiskalpolitischen Zwängen schränken auch verfassungs- und europarechtliche Vorgaben den Spielraum für Vereinfachungen ein. Aber auch das ausgeprägte Einzelgerechtigkeitsdenken macht das Steuerrecht immer komplizierter. Dies ist ein Teufelskreis, denn je undurchdringlicher das Steuerdickicht, desto stärker der „Steuerwiderstand“ und das Bestreben des Einzelnen, von steuerlichen Begünstigungen und Ausnahmetatbeständen zu profitieren.
Versuche, diesen „gordischen Knoten“ durch revolutionäre Einfachsteuer-Konzepte zu durchschlagen, scheiterten regelmäßig an den massiven und teils unkalkulierbaren Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und an den Belastungsverschiebungen unter den Steuerzahlern.
Die hessischen Vorschläge zur Steuervereinfachung folgen keiner neuartigen Reformidee, sondern fügen sich pragmatisch in das bestehende System ein. Mehr Pauschalierung und Typisierung anstelle von Einzelfallgerechtigkeit sind Leitprinzipien dieser Vorschläge. Sie sind das Ergebnis von Gesprächen zwischen Mitarbeitern des Hessischen Finanzministeriums, der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main und den Praktikern vor Ort in hessischen Finanzämtern. Diese Gespräche haben gezeigt, dass Steuervereinfachung vor allem in den Massenverfahren „Ehe und Familie“ sowie „Arbeitnehmer“ Not tut.
Die Vorschläge zielen daher unter anderem darauf ab, den Familienleistungsausgleich bei volljährigen Kindern und den Abzug von Kinderbetreuungskosten deutlich zu vereinfachen. Auch die Regelungen zur Besteuerung von Ehegatten sollen einfacher werden. Bei den Arbeitnehmern sind Pauschalierungen und Typisierungen der Schlüssel für durchgreifende Vereinfachungen.
Die Bürger profitieren von kürzeren und übersichtlichen Erklärungsvordrucken und vom Wegfall von Eintragungen und Belegvorlagen. Für die Finanzverwaltung ergeben sich Entlastungen, weil schwierige, streitanfällige und zeitaufwändige Prüffelder entfallen und Verfahrensabläufe einfacher und effizienter werden. Die hierdurch geschaffenen Freiräume sollen in den Finanzämtern dort reinvestiert werden, wo Vereinfachungen nicht oder kaum möglich sind.
Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 18.3.2011