rechtsanwalt.net
Steuerrecht

Steuervereinfachung = Erklärung alle 2 Jahre?

Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Im Rahmen der geplanten Steuervereinfachung der Bundesregierung ist die Möglichkeit vorgesehen, die Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sieht darin keine Vereinfachung - im Gegenteil (Pressemitteilung).

Denn Steuererklärung alle zwei Jahre heißt nicht "2 in 1" - also alle zwei Jahre eine Steuererklärung. Nach wie vor müssen zwei Steuererklärungen gemacht werden.Keine Erleichterung ist auch das Sammeln und Aufbewahren von Belegen über zwei Jahre hinweg. Je länger ein Sachverhalt zurückliegt, desto schwieriger wird es im Einzelfall sein, die entsprechenden Belege vorzulegen.Hinzukommt, dass alle diejenigen, die eine Steuererstattung erwarten, nicht zwei Jahre darauf warten werden wollen. Dies betrifft den Großteil der Arbeitnehmer. "Kein Bürger wird dem Staat zwei Jahre Kredit gewähren", sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der BStBK.Außerdem ist geplant, dem Steuerpflichtigen eine elektronisch vorausgefüllte Steuererklärung bei der Einkommensteuer als freiwillig nutzbares Serviceangebot bereitzustellen. Der Begriff der "vorausgefüllten Steuererklärung" impliziert jedoch mehr, als das Produkt bieten wird. Mehr Schein, als Sein, denn es handelt sich dabei lediglich um eine elektronische "Ausfüllhilfe". "Niemand wird eine papierbasierte und vollständig ausgefüllte Steuererklärung im Briefkasten vorfinden, die er nur noch unterschreiben muss", so Vinken. Ein deutlicher Vereinfachungseffekt ist daher nicht ersichtlich.
Grundsätzlich begrüßt die BStBK das Vorhaben der Bundesregierung das Steuerrecht zu vereinfachen. Das Steuerrecht muss entbürokratisiert und für die Steuerpflichtigen praktikabel gemacht werden. Dabei sollten die Maßnahmen jedoch sorgfältig geprüft werden und sicher gestellt sein, dass sie tatsächlich eine Steuervereinfachung darstellen.

Beitrag teilen: LinkedIn Facebook X WhatsApp E-Mail
Benjamin Schmidt
Geschrieben von Benjamin Schmidt Rechtsanwalt · Schmidt & Partner · Münster

Fall schildern — kostenlos Alle Rechtstipps des Autors

Weitere Rechtstipps von Benjamin Schmidt

Weitere Rechtstipps: Steuerrecht

Für Anwältinnen und Anwälte

Auch Ihr Rechtstipp kann hier stehen.

Tragen Sie Ihre Kanzlei ein und veröffentlichen Sie eigene Beiträge — mit Foto und Link auf Ihr Profil.

  • Bewertungs-Siegel für Ihre Website
  • Rechtstipps veröffentlichen
  • Anfragesystem für Ihre Website
Kanzlei kostenfrei eintragen → Für Anwälte kostenfrei — ohne Provisionen, ohne Laufzeit.

Ihr Schreiben wird gelesen …

Die KI erkennt Absender, Fristen und beantwortet erste Fragen — dauert einen Moment.