Rechtstipp im Steuerrecht
Problematik: Wegzugsbesteuerung – Rettung: Rückkehrabsicht
Spricht man von der sogenannten Wegzugsbesteuerung, meint man für gewöhnlich den sich aus § 6 Abs. 1 AStG ergebenden Besteuerungstatbestand. Danach ist, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht des Steuerpflichtigen dadurch endet, dass dieser seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt, ein Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 1 EStG zu versteuern. Dies auch dann, wenn die im Privatvermögen gehaltenen stillen Reserven gar nicht durch Veräußerung von Kapitalgesellschaftsbeteiligungen aufgedeckt wurden.
Laut dem Finanzgericht Münster (Urteil vom 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E) ließe sich jener – den Steuerpflichtigen im Einzelfall durchaus hart treffenden – Besteuerung dadurch entgehen, dass neben der (objektiven) Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht von Seiten des Steuerpflichtigen ebenfalls glaubhaft gemacht werden kann, dass bereits bei Wegzug (subjektiv) der Wille zur Rückkehr bestand. Laut dem Finanzgericht Münster entfalle in diesem Fall die Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 Abs. 3 AStG nachträglich. Die Revision wurde zugelassen und es bleibt abzuwarten, wie sich der Bundesfinanzhof hierzu äußert. Bis dahin sollten entsprechende Bescheide möglichst offen gehalten werden.