Rechtstipp im Steuerrecht
Grundstücksschenkung an Kind bei anschließender Weiterschenkung an Enkelkind ist keine unzulässige Kettenschenkung
So erkannte zuletzt zumindest das FG Hamburg mit Urteil vom 20.08.2019. Schenkt ein Großelternteil seinem Kind unter Beachtung sämtlicher Formvorschriften ein Grundstück und schenkt dieses das Grundstück unmittelbar (hier: sogar noch am selben Tag – ebenfalls unter Beachtung der Formvorschriften) an das Enkelkind weiter, liegt aus schenkungssteuerrechtlicher Sicht keine Zuwendung der Großeltern an das Enkelkind vor. Vielmehr sind hierbei zwei Schenkungen gegeben, was aus schenkungssteuerrechtlicher Sicht mitunter interessante Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Zumal das Finanzgericht diesbzgl. insbesondere nochmals darauf hinwies, dass es einem jedem freistehe, seine Rechtsverhältnisse so zu gestalten, dass sie steuerrechtlich möglichst günstig sind.
Dipl-Jur. Daniel Purbs
Martin Rechtsanwälte
Karlsruhe