Rechtstipp im Steuerrecht
Erbschaftssteuerfreiheit nur bei unverzüglichem Umzug!
So erkannte zuletzt zumindest der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.05.2019. Möchten Kinder eine (ehemals) von ihren Eltern bewohnte Immobilie erbschaftssteuerfrei erben, müssen diese die Wohnung innerhalb einer angemessen Zeit nach dem Erbfall beziehen. Als Angemessen wird hierbei regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten angesehen. Maßgeblich ist hierbei die Eintragung in das Grundbuch.
Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen gestattet ein erst späterer Einzug den steuerfreien Erwerb als Familienheim. Laut Bundesfinanzhof können beabsichtigte Renovierungsarbeiten zwar einen solchen Ausnahmefall darstellen. Mit der Renovierung müsste allerdings ebenfalls unverzüglich begonnen werden und gegebenenfalls glaubhaft gemacht werden können, weshalb sich Selbstnutzung der jeweiligen Immobilie nicht innerhalb der ersten sechs Monate realisieren ließ.
Martin Rechtsanwälte, Karlsruhe