Rechtstipp im Steuerrecht
Corona-Krise – Was können Steuerpflichtige jetzt tun?
Seit mehreren Wochen ist nahezu die gesamte Weltbevölkerung mit nur einem Thema beschäftigt – Die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf die Menschen – sowohl in persönlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Doch welche konkreten Maßnahmen stehen dem Einzelnen zur Bekämpfung der Auswirkungen tatsächlich zur Verfügung? Dies und viele andere Fragen sind bislang allenfalls rudimentär seitens der Bundesregierung beantwortet worden. Nachfolgend erlaube ich mir, die sich derzeit bietenden steuerrechtlichen Möglichkeiten kurz darzustellen:
Seitens der Bundesregierung wurde erst kürzlich ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus geschnürt. Als „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ wurde es betitelt. Steuerlich beinhaltet jenes Schutzschild zunächst, dass Unternehmen jeder Größe bis Ende des Jahres 2020 die Möglichkeit erhalten, Steuerzahlungen auf Antrag gestundet zu bekommen sowie die Vorauszahlungen auf Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer erleichtert angepasst und auf bis zu 0 EUR herabsetzen zu lassen. Ebenfalls besteht in einigen Bundesländern bereits die Möglichkeit auf Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen bis auf 0 EUR festsetzen zu lassen und sodann erstattet zu bekommen. Darüber hinaus sind sämtliche Finanzämter seitens des Bundesfinanzministeriums dazu angehalten worden, bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Kontopfändungen sowie den weiteren Anfall von Säumniszuschlägen zu verzichteten.
Gerne sind wir Ihnen bei der Umsetzung der vorstehend genannten steuerlichen Möglichkeiten behilflich.
Martin Rechtsanwälte
Karlsruhe