Rechtstipp im Steuerrecht
Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung steuerpflichtig sind. Das gilt auch dann, wenn die veräußerte Kapitalforderung vor dem 1. Januar 2009 erworben wurde.
Eine GbR vereinnahmte bei der Veräußerung einer Kapitalforderung offen ausgewiesene Stückzinsen. Die veräußerte Kapitalforderung hatte die GbR vor dem 1. Januar 2009 erworben. Die GbR meinte, dass die Klarstellung im Jahressteuergesetz 2010, nach der ab 2009 zufließende Stückzinsen der Besteuerung unterliegen, zu einer verfassungswidrigen Rückwirkung geführt habe.
Dem folgte der Bundesfinanzhof nicht. Die Klarstellung durch das Jahressteuergesetz 2010 führte nicht zu einer rückwirkenden Änderung der Rechtslage. Sie diente lediglich zur Klarstellung der bestehenden Rechtslage.