Studium und Ausbildungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Bislang galt die Regelung, dass Studienkosten nicht als Werbungskosten abgesetzt werden konnten, sondern lediglich als Sonderausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 4000 Euro im Jahr, und das auch nur in dem Kalenderjahr, in dem sie anfallen.
In zwei konkreten Fällen (Ausbildung zum Pilot und Medizinstudium) hat der BFH nun anders entschieden. Die Aufwendungen seien hinreichend konkret, so dass sie als Verluste ansetzbar sind, bevor der Beruf dann tatsächlich ausgeübt wird. Dieses Urteil ist ein echter Hammer, nun gilt es, Belege zu sammeln, die die Kosten der Ausbildung (des Studiums) dokumentieren, vom Fachbuch bis zur Wohnungsmiete an einem Studienort. Theoretisch ist alles absetzbar. - Sicherlich wird jedoch das Bundesministerium der Finanzen alabald Maßnahmen gegen das Urteil ergreifen, da ansonsten Milliardensummen absetzbar sind - mit der Konsequenz hoher Steuerausfälle.