Rechtstipp im Steuerrecht
19% MwSt auf Fast-Food beim Bäcker
Laut neuerlichem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 03.09.2019 unterliegt das von einem Bäcker zum Verzehr an Ort und Stelle angebotene Fast-Food (sowie Backwaren) jedenfalls dann dem Regelsteuersatz, wenn dieser dem jeweiligen Kunden Tische sowie Geschirr zur Verfügung stellt. In diesen Fällen seien – laut Finanzgericht Münster – sogenannte Restaurationsumsätze gegeben. Das Fehlen eines Kellnerservices stehen jener Annahme – zumindest laut dem FG Münster - nicht entgegen.
Die Revision wurde zugelassen und ist nunmehr beim Bundesfinanzhof anhängig. Der Bundesfinanzhof wird nun insbesondere darüber zu befinden haben, ob sich jene Entscheidung mit den diesbzgl. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2011 verträgt. Gleichgelagerte Fälle sollten nach unserem Dafürverhalten daher zunächst gehalten werden.
Martin Rechtsanwälte, Karlsruhe