Das Bundessozialgericht hat in der Vergangenheit immer wieder entschieden, dass Fahrradfahren nicht zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zähle, so dass auch schwerstbehinderte Erwachsene keinen Anspruch auf die Finanzierung von Fahrrädern oder so genannten Rollfiets haben. Nun hat das BSG am 7.10.2010 (Az. B 3 KR 5/10 R) erstmals einer Erwachsenen ein Therapiefahrrad (Dreirad) als Hilfsmittel zugebilligt, um dem drohenden Verlust der Gehfähigkeit vorzubeugen. Das Bundessozialgericht begründete die Entscheidung damit, dass laut dem Sachverständigengutachten die Betroffene (aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung litt sie an einer Cerebralparese) nur durch das Dreirad die Chance habe, die Koordination ihrer Bewegungen zu verbessern und den Muskelschwund der Beine zu verhindern. Sie dürfe nicht auf die Nutzung des Heimtrainers verwiesen werden. Dieses Urteil ist auch für Demenzkranke hilfreich, wenn sie trotz fortgeschrittener Erkrankung noch mobil bleiben wollen, Muskelschwund und Verlust von Koordinationsfähigkeit der Bewegungen vermeiden möchten.
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