Rechtstipp im Sonstiges
Rechtsanwalt Henn stellt sich vor:
Ich freue mich, dass Sie mein Profil gefunden haben.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht habe ich mich auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert:
Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklagen
Erbrecht, Testamentsgestaltung und Pflichtteilsrecht
Betreuungsrecht
Vorsorgerecht, Vorsorgevollmachten
Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen und rechtlichen Probleme in obigen Bereichen zur Verfügung.
Ich bin seit nunmehr 15 Jahren in diesen Bereichen tätig und habe vielfältige Erfahrungen gesammelt.
Soweit Sie im Einzelfall in anderen Bereichen Beratungsbedarf haben, in welchen ich mich nicht sehr gut auskenne, sage ich Ihnen dies und empfehle Ihnen einen Kollegen – entweder aus meiner Kanzlei oder auch aus anderen Kanzleien. Denn wir übernehmen Mandate nur in den Rechtsgebieten, in denen wir uns auch gut auskennen. Denn nur dann können wir Sie auch gut beraten und vertreten.
Gerne teile ich Ihnen auch vorab mit, welche Kosten bei einer Beratung voraussichtlich entstehen.
Es ist unser Prinzip, bei Streitigkeiten unsere Mandanten deutlich über die Risiken zu informieren und von "unnützen" oder wenig erfolgversprechenden Streitigkeiten abzuraten. Denn auch dies gehört zu einer guten Beratung und nur zufriedene Mandanten empfehlen uns weiter.
Bitte rufen Sie mich bei Fragen einfach an, durch ein erstes Telefonat entstehen keine Kosten.
Mitgliedschaften:
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
Vizepräsident der deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht (DANSEF)
Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht (dvvb)
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV)