Rechtstipp im Sonstiges
Neues Insolvenzrecht 01.07.2014
Mit der Reform des Insolvenzrecht wird für die meisten betroffenen Schuldner rein gar nichts ändern. In bestimmten Fallkonstellationen ist es aber sinnvoll, noch schnell in das alte Verfahren zu gehen, das heit den Antrag vor dem 30.06.2014 zu stellen, oer aber umgekehrt bis zum 01.07.2014 zu warten.
Beeilen sollte sich, wer Steuern hinterzogen hat oder gegen Unterhaltspflichten verstoßen hat, weil diese Forderungen künftig von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein werden.
Warten sollte, wer glaubt, binnen 3 Jahren 35 % der Forderungen zuzüglich der ganz erheblichen Insolvenzverwalterkosten, nämlich ungefähr weiterer 18 %, zahlen zu können. Das wird in aller Regel nicht der Fall sein.
Allgemein gilt, wenn nach 5 Jahren die Insolvenzverfahrenskosten bezahlt sind, erfolgt die Restschuldbefreiung schon nach 5 Jahren. Außerdem müssen unkorrekte Schuldner deutlich schneller und länger damit rechnen, die Restschuldbefreiung versagt zu bekommen als bisher.