Schadenersatz bei Dachlawinen
Im Winter kommt es regelmäßig zu Abgängen von größeren Schnee- und Eismassen von Dächern. Treffen diese einen abgestellten PKW, so liegt der Schaden oft bei mehreren Tausend Euro und folgt ein Streit zwischen dem Gebäudeversicherer und dem Geschädigten.
Das Landgericht Detmold hat mit Urteil vom 15.12.2010 eine Haftung von 50 % bestätigt und eine besondere Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers bei für Mieter eingerichteten Parkplätzen bejaht.
Bei entsprechenden Witterungsbedingungen sind Maßnahmen zur Sicherung der auf den vermieteten Flächen abgestellten PKW zu treffen, z.B. Sperrung der Parkplätze und Aufstellen von Warnhinweisen.
Das Mitverschulden des Mieters wurde hier mit 50 % angesetzt, da er mit den örtlichen Verhältnissen vertraut war und die auf dem Dach liegenden Schneemassen bzw. die Möglichkeit einer Dachlawine hätte erkennen können.
Hauseigentümer können durch Schneefanggitter und Hinweisschilder Gefahren vermeiden. Baurechtlich vorgeschrieben ist die Anbringung von Schneefanggittern nur in wenigen Gebieten – in Hoyerswerda und Wittichenau m.W. nicht.
Für Parkplatzsuchende und Fußgänger empfiehlt sich dagegen ein prüfender Blick nach oben und ausreichender Abstand zu gefährlichen Dachschrägen.
Martin Bandmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Bandmann & Krönert Partnerschaft
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Zum Verkehrsrecht gehören Themen wie z.B.
Bußgeldbescheid, Verkehrsunfall, Unfallregulierung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Schadenersatz oder Lenkzeiten.
Durch die Rechtsanwältin
Krönert verfügt die Kanzlei über einen weiteren Anwalt mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sie hat weiterhin den Kurs für den Titel Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht erfolgreich abgeschlossen und bearbeitet daher auch Pachtrecht und Maklerrecht.
Herr Rechtsanwalt Bandmann bearbeitet neben dem Verkehrsrecht vor allem das Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht. Sollten Sie nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Fall fällt und ob diese ebenfalls bearbeitet wird, so fragen Sie bitte unverbindlich (z.B. telefonisch) im Büro in Cottbus oder Hoyerswerda an.