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Schadensersatzrecht

Schadenersatz bei Dachlawinen

2 Min. Lesezeit 30.01.2011
Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Schadenersatz bei Dachlawinen

Im Winter kommt es regelmäßig zu Abgängen von größeren Schnee- und Eismassen von Dächern. Treffen diese einen abgestellten PKW, so liegt der Schaden oft bei mehreren Tausend Euro und folgt ein Streit zwischen dem Gebäudeversicherer und dem Geschädigten.

Das Landgericht Detmold hat mit Urteil vom 15.12.2010 eine Haftung von 50 % bestätigt und eine besondere Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers bei für Mieter eingerichteten Parkplätzen bejaht.
Bei entsprechenden Witterungsbedingungen sind Maßnahmen zur Sicherung der auf den vermieteten Flächen abgestellten PKW zu treffen, z.B. Sperrung der Parkplätze und Aufstellen von Warnhinweisen.

Das Mitverschulden des Mieters wurde hier mit 50 % angesetzt, da er mit den örtlichen Verhältnissen vertraut war und die auf dem Dach liegenden Schneemassen bzw. die Möglichkeit einer Dachlawine hätte erkennen können.

Hauseigentümer können durch Schneefanggitter und Hinweisschilder Gefahren vermeiden. Baurechtlich vorgeschrieben ist die Anbringung von Schneefanggittern nur in wenigen Gebieten – in Hoyerswerda und Wittichenau m.W. nicht.
Für Parkplatzsuchende und Fußgänger empfiehlt sich dagegen ein prüfender Blick nach oben und ausreichender Abstand zu gefährlichen Dachschrägen.

Martin Bandmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt
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