Rechtstipp im Schadensersatzrecht
Gericht entscheidet - Fahrverbote sind zulässig
Dieselfahrzeug loswerden und Fahrverbot umgehen
Die lang erwartete Entscheidung ist nun gefallen. Jedoch nicht zu Gunsten der Dieselbesitzer. Städte dürfen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. Pendler und Handwerker dürften von dem Urteil wenig erfreut sein. Wird denen doch mit einem Fahrverbot ihre Tätigkeit faktisch unmöglich gemacht. Neben den wirtschaftlichen Einbußen stellen sich auch die Fahrzeuge selbst als nahezu wertlos dar. In den Städten dürfen zukünftig keine Dieselfahrzeuge mehr fahren und ein Dieselfahrzeug kaufen will auch keiner mehr. Die Widerverkaufspreise für Dieselfahrzeuge gehen gegen Null.
Der Ausweg
Es gibt jedoch einen Ausweg aus dieser Misere!
Der Ausweg beinhaltet, die Rückzahlung des Kaufpreises dazu eine Entschädigung von bis zu 10.000,00 EUR. Alles was der Käufer dafür tun muss, ist den Wagen an den Hersteller zurückzugeben.
Dieser Ausweg steht allen offen, deren Dieselfahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Dazu zählen Fahrzeuge der Marken: Volkswagen, Audi, Skoda und Seat sowie BMW, Mercedes-Benz und Porsche.
Nutzen Sie ihre Chance
Geben Sie Ihren Schummeldiesel zurück und erhalten Sie den vollen Kaufpreis, abzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung, zurück. Keine Sorgen mehr um Fahrverbote, fehlerhafte Softwareupdates oder mögliche Zwangsstillegungen.
Weitere Information und Unterstützung erhalten Sie unter: www.wvr-law.de
Für Sie vor Ort
Trotzen Sie den Fahrverboten! Geben Sie Ihren Schummeldiesel an den Hersteller zurück! Ihre Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen eines kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem speziellen Fall. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen unter info@wvr-law.de sowie 030 / 200 590 770 zur Verfügung.