Rechtstipp im Reiserecht
Ihre Rechte bei Reisen wegen des Coronavirus
Der Coronavirus breitet sich in China und in zahlreichen anderen Ländern aus.
Dadurch ergeben sich vor allem im Reiseverkehr erhebliche Einschränkungen.
Welche Rechte stehen Urlaubern zu, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise nicht antreten wollen?
Dabei ist zunächst zu unterscheiden, ob Sie eine Pauschalreise oder eine Individualreise gebucht haben.
Bei einer Pauschalreise sind einzelne Segmente wie z.B. Hotel und Flug gemeinsam gebucht worden. Bei einer Individualreise sind die einzelnen Bestandteile selbständig unabhängig voneinander gebucht worden.
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht und liegt eine Reisewarnung für das betreffende Land nach Buchung, aber vor Reiseantritt vor, dann ist eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung in der Regel möglich.
Liegt keine Reisewarnung vor, ist es generell eine Kulanzentscheidung des Reiseveranstalters, ob Sie kostenfrei stornieren können.
Bei Pauschalreisen kann aber auch wenn keine Reisewarnung vorliegt aber aufgrund von „unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände“ kostenlos storniert werden, wenn die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt ist.
Erheblich beeinträchtigt ist die Reise dann, wenn Sie nicht so wie geplant durchgeführt werden kann. Dies ist selbstverständlich dann der Fall, wenn das Reiseziel gar nicht mehr erreicht werden kann, aber auch wenn es zu einer gravierenden Änderung einzelner Programmpunkte kommt, weil z.B. Veranstaltungen abgesagt werden, Museen oder andere Sehenswürdigkeiten nicht besichtigt werden können.
Wird die Pauschalreise von Ihrem Reiseveranstalter abgesagt, muss er Ihnen den Reisepreis erstatten.
Für Individualreisende gilt generell, dass nach deutschem Recht kostenlose Stornierungen nur für komplett abgeriegelte Gebiete möglich sind. Wurde über eine deutschsprachige Internetseite gebucht gilt ebenfalls deutsches Recht.
In anderen Fällen ist es von der Kulanz des Anbieters abhängig, ob sich der Flug, die Bahnfahrt oder eine Hotelbuchung kostenfrei stornieren lässt.
Wurde Ihr Flug oder Ihre Reise gestrichen, muss Ihnen das Geld erstattet oder eine anderweitige Beförderung ermöglicht werden.
Unter Umständen ergibt sich durch einen Flugausfall zusätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.