Rechtstipp im Opferhilfe
Schmähungen im Internet
Wie in den letzten Tagen vermehrt im Internet zu lesen ist, nehmen Beleidigungen, Beschimpfungen oder schlicht falsche, rufschädigende Tatsachenbehauptungen im Internet zu.
So berichtet z.B. Focus Online von einem typischen Fall, bei dem falsche Behauptungen im Internet den Betroffenen in die Dauearbeitslosigkeit führten.
http://www.focus.de/digital/internet/betrug-tatort-internet_aid_303801.html
Jede Art von Forum, sei es StudiVZ, Wer-kennt-wen, Wikipedia, aber auch das Bertungsforum von Ebay oder das Gästebuch des Fußballvereins sind geeignet und werden leider häufig dazu missbraucht, Schmähungen oder falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Die Folgen können gravierend sein.
Welche Möglichkeiten hat der Betroffene ?
Nun zunächst kann er versuchen, den Autor des rechtswidrigen Beitrags einer Löschung zuzustimmen. Dies kann - erforderlichenfalls - ebenso gerichtlich durchgesetzt werden, wie seine Verpflichtung, derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen.
Andererseits kann der Forenbetreiber unter gewissen Voraussetzungen zur Löschung, oder sogar zur kontinuierlichen Überwachung des jeweiligen Forums verpflichtet werden.
Voraussetzung ist jeweils, dass der angegriffene Beitrag beleidigenden oder nachweislich inhaltlich falschen Inhalt hat. Zu langes Abwarten der Betroffenen führt dann häufig dazu, dass eine große Zahl von Lesern die rechtswidrigen Inhalte zur Kenntnis nimmt und das Unheil seinen lauf nimmt ......
Gerne unterhalte ich mich unverbindlich mit Ihnen über Ihren Falls.
So wirds gemacht.
Stephan Stiletto
-Rechtsanwalt-
www.ra-stiletto.de