Rechtstipp im Öffentliches Recht
Soldatenrecht(e)
Unbeschadet der Tatsache, dass es mittlerweile Trittbrettfahrer im Kollegenkreis gibt, die den von mir seit knapp 10 Jahren geschützten Begriff Soldatenrecht.de für eigene Domänzwecke verwenden, ändert dies nichts daran, dass meine Spezialisierung und Leistungsbereitschaft in diesem Rechtsthema seinesgleichen sicherlich sucht! Jedenfalls bestätigen dies meine Bundeswehrmandatszahlen und meine Mandanten im direkten Dialog mit mir! Es gab noch nicht einen einzigen Mandanten, der sich nicht von meiner Art und Weise der kameradschaftlichen Unterstützung in rechtlichen Fragestellungen bezüglich jeglicher Themen des Dienstrechts und der Strafverteidigung einschließlich des Disziplinarrechts angesprochen gefühlt hat und sich auch entsprechend aufgehoben sah! Gerade in der Bundeswehr ist auch die Mund zu Mund Propaganda entscheidend. Durch stetig wachsende Mandatszahlen aus den Reihen der Zeitsoldaten und Berufssoldaten bis hin zum aktiven Oberst wird dies unterlegt.
Es ist auch nicht erforderlich, als Vertragsanwalt des DBwV vom deutschen Bundeswehrverband aufgeführt zu werden, um diese Klientel mit Herzblut, Sachverstand und Leidenschaft zu vertreten. Oftmals ist es sogar so, dass Mandanten von einem Vertragsanwalt des DBwV hierher gewechselt haben, da die persönliche Betreuung hier eindeutig intensiver ist.
Ich freue mich auch über jedes neue kameradschaftliche Feedback.
Thomas Buchheit, Rechtsanwalt, Oberstleutnant d. R.
www.soldatenrecht.de