Rechtstipp im Öffentliches Recht
Soldatenrecht
www.soldatenrecht.de
- Unter deutschen Rechtsanwälten finden sich nur wenige, welche sich ganz gezielt für Rechte von Soldatinnen und Soldaten einsetzen. Oftmals liegt es daran, dass Rechtsanwälten jeglicher Bezug zum miltärischen Alltag fehlt, demnach auch militärische Handlungs– und Organisationsstrukturen fremd sind und sie sich nur schwer in diese hineinversetzen können.
Ich biete gezielt für die Soldatinnen und Soldaten im aktiven und nichtaktiven Dienst der Bundeswehr meine Unterstützung an.
Als Reserveoffizier (Dienstgrad Oberstleutnant d. R.) und langjähriger Disziplinarvorgesetzter vermag ich mich auf die besonderen dienstrechtlichen Anforderungen an die Soldaten sehr gut einzustellen (s. militärische Vita).
Mein anwaltlicher Tätigkeitschwerpunkt ist seit 1997 das Soldatenrecht. Die anwaltliche Vertretung in Disziplinarrechtsfällen oder Beschwerderechtsangelegenheiten, auch in statusrechtlichen Themen, steht hierbei im Vordergrund.
Die Vertretung ist natürlich auch für alle Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes e. V. (DBVw - Deutscher Bundeswehrverband) möglich, welche über die geltende DBwV-Rechtsschutzordnung selbstverständlich eine freie Anwaltswahl garantiert bekommen.
Ich selbst bin Mandatsträger im DBwV.