Rechtstipp im Miet- und Wohneigentumsrecht
Vermieter kann bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung kündigen
Die dauerhafte und trotz mehrfacher Abmahnung durch den Vermieter fortgesetzte verspätete Mietzahlung berechtigt den Vermieter, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Sachverhalt
Entsprechend des Mietvertrages waren die Mieter im vorliegenden Fall verpflichtet, bis zum jeweils 3. Werktag eines jeden Monats die vereinbarte Miete zu zahlen. Die Mieter jedoch zahlten die Miete jeweils erst zur Monatsmitte oder noch später. Trotz wiederholter Abmahnungen durch den Vermieter änderten sie ihre Zahlungsweise nicht. Sodann erklärte der Vermieter die Kündigung und erhob Räumungsklage gegen die Mieter.
Gründe (BGH, 10.06.2011, VIII ZR 91/10)
Nach Auffassung des BGH stelle es eine Pflichtverletzung im Sinne von § 543 Abs. 1 und 3 BGB, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wenn ein Mieter trotz mehrfacher Abmahnung die Miete regelmäßig zu spät zahlt. Dies gelte insbesondere auch dann, wenn dem Mieter nur Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, weil er irrtümlich davon ausging, die Miete erst Mitte des Monats entrichten zu müssen.