Rechtstipp im Miet- und Wohneigentumsrecht
Schimmel in der Wohnung- Was tun?
Schimmel in Mietwohnungen
In der kalten Jahreszeit kommt es wieder gehäuft zu Schimmelbildung in Mietwohnungen.
Deshalb ist es wichtig ein paar Regeln zu beachten, um der Schimmelbildung entgegenzuwirken.
In vielen Fällen ist nicht ein Baumangel die Ursache des Schimmels, sondern falsches Lüft- und Heizverhalten.
Ein Mieter ist verpflichtet die Räume so zu heizen, dass eine konstante Raumtemperatur von ca. 18-21 Grad erreicht wird.
15 Grad dürfen nicht unterschritten werden.
Der Mieter muss zudem 2-3-mal am Tag für einen Luftaustausch sorgen, dies am Besten durch Stoßlüften, ca. 10 min lang. Ein gekipptes Fenster ist nicht ausreichend.
Die Luftfeuchtigkeit sollte bei 45-55% rel. liegen.
Je kühler ein Raum ist, desto häufiger muss gelüftet werden.
Natürlich kann auch ein Baumangel oder ein kaputtes Wasserrohr die Ursache des Schimmels sein.
Sollten sie in ihrer Wohnung Schimmel feststellen, melden sie dies umgehend ihrem Vermieter. Eine Entfernung des Schimmels sollte umgehend erfolgen.
Werden alles Hinweise zur Vorbeugung eingehalten, und es kommt trotzdem zur Schimmelbildung, kann ein Baumangel die Ursache des Schimmels sein. Bevor sie in einem solchen Fall eine Mietminderung vornehmen, sollten sie Rücksprache mit einem Anwalt für Mietrecht halten. Eine ungerechtfertigte Minderung kann nämlich zu einer Kündigung führen.
In jedem Fall muss vor einer Minderung eine Mängelanzeige beim Vermieter erfolgen, dies am Besten schriftlich.
Kiefl
Rechtsanwältin