Rechtstipp im Medizinrecht
Strafrechtliche Dimensionen von Pharmamarketing - Ist der Vertragsarzt Amtsträger oder Beauftragter der Krankenkassen?
Der 5. Strafsenat des BGH hat dem Großen Senat für Strafsachen jetzt ebenfalls die Frage vorgelegt, ob Vertragsärzte Amtsträger oder hilfsweise Beauftragte eines geschäftlichen Betriebs sind. Im vorliegenden Fall geht es um Zuwendungen einer Pharmareferentin an Vertragsärzte. Die Ärzte erhielten Prämienzahlungen für sämtliche verordneten Medikamente des Pharmaunternehmens.
Bereits im Mai 2011 hat der 3. Strafsenat einen inhaltsgleichen Vorlagebeschluss erlassen. In dem zugrunde liegenden Fall hatten Vertragsärzte Hilfsmittel eines bestimmten Unternehmens zur häuslichen Anwendung verordnet. Im Gegenzug stellte der Unternehmer den Vertragsärzten hochwertige Apparaturen für deren Praxen zur Verfügung und erließ das hierfür zu zahlende Entgelt vollständig oder zumindest teilweise.
Es bleibt spannend, welcher Auffassung der BGH sich anschließen wird. Es wird mit erheblichen Auswirkungen auf die Strafverfolgungspraxis im weit verbreiteten Bereich des sogenannten Pharmamarketings gerechnet. Vertragsärzte und Pharmafirmen bzw. Hilfsmittelversorger werden die Form ihrer Kooperation einer genauen juristischen Überprüfung unterziehen müssen.