rechtsanwalt.net
Start Rechtstipps Medienrecht

Abmahnung: IPPC LAW wegen TikTok-Musik

Medienrecht · 24.08.2026 · Zuletzt aktualisiert: 25.08.2026

Abmahnung: IPPC LAW für DEFEND MUSIC wegen TikTok-Musik „Love You So“

Die Berliner Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH spricht derzeit im Auftrag der US-amerikanischen DEFEND MUSIC, Inc. Abmahnungen wegen der Nutzung des Musikstücks „Love You So“ von The King Khan & BBQ Show auf TikTok aus. Betroffen sind insbesondere Unternehmen und gewerblich genutzte Social-Media-Accounts.


In einer aktuell vorliegenden Abmahnung verlangt IPPC LAW neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung insgesamt 2.811,10 Euro. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte die gesetzten Fristen ernst nehmen, die beigefügten Erklärungen aber nicht ungeprüft unterschreiben.


Worum geht es in der Abmahnung?


Dem Empfänger wird vorgeworfen, das Musikwerk „Love You So“ in einem Video auf einem geschäftlich genutzten TikTok-Account verwendet und dadurch ohne ausreichende Lizenz öffentlich zugänglich gemacht zu haben.


DEFEND MUSIC, Inc. beruft sich nach der Abmahnung auf Publishing- beziehungsweise Verlagsrechte an dem Musikwerk. Zur Begründung wird unter anderem eine Registrierung beim US Copyright Office angeführt. Nach Darstellung von IPPC LAW soll die Rechteinhaberin deshalb berechtigt sein, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend zu machen.


Das beanstandete Video soll im konkreten Fall seit Februar 2025 online gewesen sein. Die Rechtsverletzung sei durch ein beauftragtes Ermittlungsunternehmen dokumentiert worden. Hierzu sollen insbesondere die URL, das Veröffentlichungsdatum sowie Screenshots und Videoaufzeichnungen gesichert worden sein.


Welche Forderungen stellt IPPC LAW?


Die vorliegende Abmahnung enthält insbesondere folgende Forderungen:



  • Entfernung beziehungsweise dauerhafte Nichtverwendung des beanstandeten Musikstücks,

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,

  • Auskunft über Dauer, Umfang und wirtschaftliche Bedeutung der Nutzung,

  • Zahlung von 1.500,00 Euro Schadensersatz,

  • Erstattung von 1.082,10 Euro Rechtsanwaltskosten,

  • Erstattung einer Ermittlungspauschale von 229,00 Euro.


Zur außergerichtlichen Erledigung wird damit ein Gesamtbetrag von 2.811,10 Euro verlangt. Die Rechtsanwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert von 16.500,00 Euro berechnet. Dem Schreiben sind außerdem eine vorformulierte Unterlassungserklärung und eine Vergleichsvereinbarung beigefügt.


Mit der Vergleichsvereinbarung soll der Abgemahnte die Ersatzansprüche dem Grunde nach anerkennen und sich zur Zahlung verpflichten. Eine solche Erklärung kann die spätere Rechtsverteidigung erheblich erschweren und sollte deshalb nicht vorschnell unterzeichnet werden.


Warum kann Musik aus TikTok trotzdem zu einer Abmahnung führen?


Ein weitverbreiteter Irrtum lautet: Wenn ein Musikstück in der App ausgewählt werden kann, darf es automatisch für jedes TikTok-Video verwendet werden. Das trifft so nicht zu.


Bei Musik sind regelmäßig mehrere Rechte zu unterscheiden. Neben den Rechten an der Komposition und am Text können Rechte an der konkreten Tonaufnahme sowie Rechte ausübender Künstler betroffen sein. Hinzu kommt die Verbindung eines Musikstücks mit einem Werbevideo, die häufig als Synchronisation bezeichnet wird. Eine Berechtigung für einen Teil dieser Rechte bedeutet nicht zwingend, dass auch alle weiteren erforderlichen Rechte vorliegen.


Besonders problematisch ist die geschäftliche Nutzung. Nach § 6 Abs. 1 UrhDaG wirkt eine dem Plattformbetreiber erteilte Erlaubnis nur dann zugunsten des Nutzers, wenn dieser nicht kommerziell handelt oder keine erheblichen Einnahmen erzielt. Bei einem Unternehmensaccount, Produktwerbung oder sonstigen verkaufsfördernden Inhalten kann diese Privilegierung daher ausscheiden.


Auch TikTok unterscheidet bei der kommerziellen Nutzung von Musik zwischen Musik, die für geschäftliche Inhalte bereitgestellt wird, und sonstigen Titeln. Entscheidend bleibt jedoch stets, welches konkrete Musikstück genutzt wurde, aus welcher Bibliothek es stammte und welche Nutzung vom jeweiligen Lizenzumfang tatsächlich gedeckt war.


Ist die Forderung automatisch berechtigt?


Nein. Der Erhalt einer Abmahnung bedeutet noch nicht, dass sämtliche behaupteten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach bestehen. Jeder Fall muss anhand der konkreten Nutzung und der vorgelegten Nachweise geprüft werden.


1. Rechteinhaberschaft und Aktivlegitimation


Zunächst muss nachvollziehbar sein, welche Rechte DEFEND MUSIC, Inc. an „Love You So“ tatsächlich hält. Die bloße Bezugnahme auf eine US-amerikanische Registrierung ersetzt nicht in jedem Fall den vollständigen Nachweis der Rechtekette. Zu prüfen ist insbesondere, ob die behaupteten Rechte den maßgeblichen Zeitraum, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und gerade die beanstandete Nutzungsart erfassen.


Von Bedeutung ist außerdem, ob ausschließlich Verlagsrechte am Musikwerk geltend gemacht werden oder auch Rechte an der konkret verwendeten Tonaufnahme. Die Anspruchsberechtigung muss zu den tatsächlich verletzten Rechten passen.


2. Lizenzierung durch TikTok oder einen Dritten


Es ist zu klären, ob der Titel direkt aus TikTok ausgewählt, aus einer kommerziellen Musikbibliothek übernommen oder gemeinsam mit einem bereits produzierten Video hochgeladen wurde. Auch Rechnungen, Lizenzbestätigungen, Screenshots und die damaligen Kontoeinstellungen können wichtig sein.


Allein die Verfügbarkeit eines Songs auf TikTok beweist zwar keine umfassende Werbelizenz. Umgekehrt darf aber auch nicht ohne nähere Prüfung unterstellt werden, dass jede geschäftlich veranlasste Nutzung zwingend unberechtigt war.


3. Geschäftlicher Charakter des Videos


Nicht jeder Account eines Unternehmers und nicht jede Erwähnung eines Produkts ist rechtlich gleich zu behandeln. Maßgeblich sind Inhalt, Gestaltung und Zweck des konkreten Videos. Es macht einen Unterschied, ob unmittelbar für Waren oder Dienstleistungen geworben wurde, lediglich ein redaktioneller Beitrag vorlag oder private und geschäftliche Inhalte vermischt wurden.


4. Umfang und Wahrnehmbarkeit der Musiknutzung


Für die Höhe eines möglichen Schadensersatzes sind unter anderem die Länge der verwendeten Sequenz, ihre Lautstärke und Erkennbarkeit, die Abrufzahlen, die Dauer der Veröffentlichung sowie Reichweite und Werbewirkung des Videos relevant. Eine nur kurze oder im Hintergrund kaum wahrnehmbare Verwendung lässt einen Eingriff nicht zwingend vollständig entfallen, kann aber für die wirtschaftliche Bewertung der Nutzung von erheblicher Bedeutung sein.


5. Höhe des Schadensersatzes


IPPC LAW setzt in dem vorliegenden Fall 1.500,00 Euro im Wege der Lizenzanalogie an. Nach § 97 Abs. 2 UrhG kann Schadensersatz danach berechnet werden, welche angemessene Lizenzvergütung bei vorheriger Erlaubnis angefallen wäre.


Eine geforderte Pauschale ist jedoch nicht allein deshalb angemessen, weil sie in einem Abmahnschreiben genannt wird. Erforderlich sind belastbare Anknüpfungspunkte für die branchenübliche Vergütung der konkreten Nutzungsart. Dabei müssen Nutzungsdauer, Reichweite, Werbezweck, Plattform, Umfang des verwendeten Ausschnitts und die wirtschaftliche Bedeutung berücksichtigt werden.


6. Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten


Auch die aus einem Gegenstandswert von 16.500,00 Euro berechneten Rechtsanwaltskosten und die Ermittlungspauschale sind gesondert zu prüfen. Ein Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten besteht nach § 97a Abs. 3 UrhG nur, soweit die Abmahnung berechtigt ist, den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die geltend gemachten Aufwendungen erforderlich waren.


Warum sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschrieben werden?


Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist regelmäßig langfristig bindend. Bei einem späteren Verstoß kann eine erhebliche Vertragsstrafe fällig werden. Das Risiko betrifft nicht nur neu veröffentlichte Videos. Auch ältere Beiträge, automatisch ausgespielte Inhalte, Zweitaccounts oder Veröffentlichungen durch Mitarbeiter und Agenturen können problematisch werden.


Ist ein Unterlassungsanspruch berechtigt, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Sie sollte die Wiederholungsgefahr wirksam beseitigen, zugleich aber keine unnötigen Anerkenntnisse enthalten und nicht weiter reichen als erforderlich. Ob und mit welchem Inhalt eine Erklärung abgegeben werden sollte, hängt vom Einzelfall ab.


Was sollten Betroffene jetzt tun?


Wer eine Abmahnung der IPPC LAW für DEFEND MUSIC, Inc. erhalten hat, sollte:



  1. die Frist notieren und kurzfristig reagieren,

  2. weder die Unterlassungserklärung noch die Vergleichsvereinbarung ungeprüft unterschreiben,

  3. keine Zahlung und kein Schuldanerkenntnis vorschnell abgeben,

  4. das beanstandete Video, Statistiken, Veröffentlichungsdaten und Kontoeinstellungen beweissicher dokumentieren,

  5. Lizenznachweise und Informationen zur Herkunft des verwendeten Sounds sichern,

  6. prüfen lassen, ob und in welchem Umfang Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenansprüche bestehen.


Das Video sollte nicht unüberlegt verändert werden, bevor die vorhandenen Beweise gesichert sind. Zugleich kann es notwendig sein, die weitere öffentliche Abrufbarkeit kurzfristig zu beenden, um zusätzliche Risiken zu vermeiden.


Fazit


Die Abmahnung wegen „Love You So“ zeigt erneut, dass die Verwendung populärer Musik auf TikTok für Unternehmen erhebliche urheberrechtliche Risiken auslösen kann. Die Plattform stellt zwar Musikfunktionen bereit. Daraus folgt aber nicht automatisch eine Lizenz für jeden geschäftlichen Inhalt.


Ebenso wenig sollten die geltend gemachten Forderungen ungeprüft akzeptiert werden. Gerade die Rechtekette, der konkrete Lizenzumfang, der kommerzielle Charakter des Videos und die Höhe des verlangten Schadensersatzes bieten wichtige Ansatzpunkte für die rechtliche Prüfung.


Haben Sie eine Abmahnung der IPPC LAW wegen der Nutzung von „Love You So“ oder eines anderen Musikstücks auf TikTok, Instagram oder einer weiteren Social-Media-Plattform erhalten, sollten Sie die Angelegenheit frühzeitig prüfen lassen. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Urheber- und Medienrecht unterstütze ich Sie bei der Bewertung der Forderungen, der Formulierung einer geeigneten Reaktion und der außergerichtlichen Abwehr oder Reduzierung unberechtigter Ansprüche.

Beitrag teilen: LinkedIn Facebook X WhatsApp E-Mail

Ihr Schreiben wird gelesen …

Die KI erkennt Absender, Fristen und beantwortet erste Fragen — dauert einen Moment.