Rechtstipps & News - Makler- und Immobilienrecht
Widerruf von Maklerverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen!
Zu den Anforderungen einer Widerrufsbelehrung von Immobilienmakler - Voraussetzungen und Rechtsfolgen: Ein Makler muss die Widerrufsbelehrung eines online geschlossenen Maklervertrages so eindeutig gestalten, dass erkennbar ist, für welchen Vertrag die Widerrufsbelehrung gelten soll. Dies gebietet der Grundsatz der Deutlichkeit und Transparenz. Tut er dies nicht, kann der Verbraucher/Auftraggeber den Maklervertrag auch noch innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen widerrufen, wenn der Vertrag nach dem 21.03.2016 abgeschlossen wurde. Andernfalls gilt sogar im Grundsatz ein ewiges Widerrufsrecht. Die 14-tägige Widerrufsfrist, welche normalerweise - für... weiterlesen
Der Immobilienmakler darf nur einer Partei dienen (BGH, I ZR 38/17)!
Ein Ehepaar mietete ein Reihenhaus und zahlte Maklerprovision. Später erfuhren die Mieter, dass der Maker auch Verwalteraufgaben für den Eigentümer übernahm, und wollte die Provision zurück. Laut Gesetz haben Makler, die für den Vermieter auch als Verwalter arbeiten. keinen Anspruch auf Provision. Der Makler habe das Reihenhaus jedoch nicht verwaltet, und was er sonst noch für den Eigentümer erledigt habe, reiche nicht aus, um die Provision zurückzufordern (Bundesgerichtshof, BGH, I ZR, 38/17). MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre rechtlichen Interessen bundesweit.... weiterlesen
Gewährleistung
Erklärt der Verkäufer, dass ihm " keinerlei Feuchtigkeitsschäden bekannt " sind, hat er keine Garantie für diese Beschaffenheit übernommen. Eine Haftung des Verkäufers für die Feuchtigkeitsschäden wäre nur in Betracht gekommen, wenn er die Schäden arglistig verschwiegen hätte oder eine entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung übernommen hätte. Dass der Vekäufer für Schäden selbst dann haften wolle, wenn ihn kein Verschulden trifft, wie dies bei der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie der Fall ist, war aus der obigen Erklärung des Verkäufers nicht zu erkennen. OLG Düsseldorf 19.0.12017 Az.: 24 U 36/16 weiterlesen
Falsche Objektangaben des Verkäufers - Erkundigungspflicht und Überprüfungspflicht des Maklers - Haftung des Immobilienmaklers und Verwirkung seines Provisionsanspruchs
Der Makler kann wegen der Verletzung vertraglicher Treuepflichten / Verletzung einer Aufklärungspflicht seinen Provisionsanspruch verwirken bzw. sich Ersatzansprüchen des Käufers ausgesetzt sehen.
Hierbei stellt sich u.a. die Frage, ob der Makler Angaben des Veräußerers ungeprüft weitergeben darf.
Beschränkt sich der Makler auf die bloße Weitergabe von Angaben des Verkäufers, so haftet er bei deren Unrichtigkeit nur dann, wenn ihm entweder die Unrichtigkeit der Angaben positiv bekannt ist oder ihn ausnahmsweise eine Erkundigungs- oder Nachprüfungspflicht trifft.
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes... weiterlesen
Provisionsanspruch des Maklers – Voraussetzungen bei konkludentem Vertragsschluss (Vertragsschluss durch schlüssiges Verhalten)
Dem Makler steht nur dann ein Anspruch auf Zahlung der begehrten Käufermaklerprovision zu, wenn er einen Maklervertrag geschlossen hat.
Der Maklervertrag kann zum einen durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung geschlossen werden.
Zum anderen kann er durch schlüssiges Verhalten des Interessenten geschlossen werden.
Für einen konkludenten Vertragsschluss bedarf es jedoch einer entsprechenden Willenserklärung des Interessenten. Diese liegt regelmäßig nicht in einem Sichgefallenlassen von Maklerdiensten
Auch der Abschluss des Hauptvertrages zwischen Verkäufer und Käufer allein lässt keinen Rückschluss auf das... weiterlesen