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Wölbern Invest: Ausverkauf bei Wölbern-Fonds? – Verjährung droht!

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Für viele Wölbern-Fonds kommt wohl jede Hilfe zu spät. Das geht aus einem Interview von Paribus-Geschäftsführer Thomas Böcher hervor. Nur 17 der von Paribus übernommenen rund 30 Fonds geht es danach noch „relativ gut“. Wie schlimm ist es tatsächlich um die insgesamt rund 50 Fonds bestellt und was können Anleger jetzt tun?

Der Wölbern Invest England 01 steht laut Böcher kurz vor dem Aus. Die Immobilienwerte in London seien stark gesunken. Die Banken, die dem Fonds seinerzeit das Fremdkapital zur Verfügung stellten verlangen jetzt Risikozuschläge oder drohten damit, die Finanzierung zu beenden. Ausschüttungen werden so nicht fließen und ob der Fonds schlimmstenfalls in die Insolvenz schlittert, wird abzuwarten sein.

Einige Holland und Österreich Fonds leiden wohl unter drohendem oder sogar bereits eingetretenem Leerstand der Fondsimmobilie. Der niederländische Immobilienmarkt steckt seit Jahren in der Krise, die Kauf- und Mietpreise sind im Keller. Selbst wenn einzelne Immobilien verkauft würden, wird der Erlös wohl gerade zur Befriedigung der Banken ausreichen. Die Anleger werden dann leer ausgehen.

Erschwerend kommt für viele Anleger der Zeitdruck aufgrund der drohenden absoluten 10jährigen Verjährungsfrist hinzu – abhängig vom jeweiligen Zeichnungstag. Das betrifft all jene Anleger, die im Jahr 2004 gezeichnet haben. Sie müssen unbedingt sofort handeln und können nicht bis zum Jahresende warten.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Für eine mögliche Verjährung kommen beispielsweise Anleger des Wölbern Invest Deutschland 01, Holland 56 und 57 oder Polen 01 in Betracht. Betroffene Anleger sollten ihre Investition von einem Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, vor allem um keine Frist zu versäumen. Es besteht auf der einen Seite die Möglichkeit, dass die beratende Bank über Risiken, Funktionsweise und Provisionen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Dann können dem Anleger gegen die Bank Schadensersatzansprüche zustehen. Auf der anderen Seite können auch Fehler oder Unvollständigkeiten in dem Fondsprospekt dazu führen, dass der betroffene Anleger gegen den Emittenten einen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Anleger eines Wölbern Invest Fonds sollten nicht weiter zögern, sondern handeln, damit ihnen kein weiterer Schaden entsteht.

Quelle: DAS INVESTMENT.com-Interview mit dem Paribus-Geschäftsführers Thomas Böcher vom 21. Februar 2014

Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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