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Kapitalanlegerrecht

Stadtsparkasse Essen zu Schadensersatz verurteilt – ein weiterer Sieg für die Wölbern-Anleger

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Die Stadtsparkasse Essen muss Schadenersatz in Höhe von 28.400,00 Euro wegen falscher Risikoaufklärung an einen Anleger zahlen. Das Landgericht Essen entschied, dass die Bank nicht ausreichend über die Risiken der unternehmerischen Beteiligung Wölbern Invest Holland 64 aufgeklärt hatte.

Der Kläger hatte in dem Beratungsgespräch bei der Stadtsparkasse Essen den Wunsch geäußert, eine sichere Kapitalanlage zeichnen zu wollen. Diese sollte besonders zur Altersvorsorge geeignet sein. Gezeichnet hat der Kläger letztlich den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Invest Holland 64. Über die Risiken dieser Beteiligung wurde der Kläger, so entschied das Gericht, von der Bank nicht ausreichend aufgeklärt.

Zudem ist eine geschlossene Beteiligung aufgrund der bestehenden Risiken wie beispielsweise dem Totalverlustrisiko, nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Urteil des Landgerichts Essen ist noch nicht rechtskräftig.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Wieder einmal hat sich gezeigt, dass es wichtig und richtig ist, wenn betroffene Anleger ihre Kapitalanlage anwaltlich prüfen lassen und nicht die Hände in den Schoß legen.

Banken sind zu umfassender Aufklärung im Bezug auf die Risiken einer Kapitalanlage verpflichtet. Auch über die fließenden Provisionen an die Bank oder Sparkasse muss aufgeklärt werden. Unterlässt die Bank diese ausführliche Aufklärung oder klärt nur unvollständig auf, können den Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz bis hin zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung zustehen. Eine Rückabwicklung lohnt sich gerade bei Wölbern Invest Fonds, weil sich viele dieser Fonds als wirtschaftliches Fiasko erweisen. Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreut bereits zahlreiche betroffenen Anleger der verschiedenen Wölbern Invest Fonds.

Quelle: Landgericht Essen, Urteil vom 05. Dezember 2013, Az.: 6 O 74/13 (nicht rechtskräftig)

Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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