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Kapitalanlegerrecht

Selbstanzeige: Die Brücke wird brüchiger

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Seit Jahren heißt es: Die Selbstanzeige bei Steuerdelikten gilt als goldene Brücke zurück zur Steuerehrlichkeit und in die Freiheit. Mit dem einfachen Gang ist bald Schluss. Der Gesetzgeber plant gravierende Hürden auf den Weg zurück in die Legalität. Der neue Weg in die Freiheit wird auch komplizierter und teurer. Wer den Brückenzoll noch zum „alten Tarif“ nutzen will, muss sich jetzt sputen. Ab 2015 ist es dafür definitiv zu spät.

Ziemlich klare Konturen haben die Regeln für Steuersünder, die den Weg ab 2015 in die Steuerehrlichkeit betreten wollen. Denn der aktuell vorliegende Regierungsentwurf macht deutlich: Die Anforderung an die Straffreiheit für Steuersünder steigen ganz erheblich.

Zu den wesentlichen Punkten gehören

  • Auch Steuerberater sind des erhöhten Strafbarkeitsrisikos ausgesetzt, weil ihnen in Einzelfällen der Weg durch die strafbefreiende Selbstanzeige in die Straflosigkeit abgeschnitten ist
  • Bei einer steuerlichen Nachschau (Umsatzsteuer, Lohnsteuer) wird es keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige mehr geben
  • Die Höhe von Strafzuschlägen wird in besonders schweren Fällen signifikant erhöht (bis zu 20 % der „hinterzogenen Steuern“)
  • Strafzuschläge werden ab 2015 schon ab € 25.000,00 je Tat fällig (aktuell € 50.000,00)
  • Steuerliche Erklärung müssen, um Straffreiheit zu erhalten, für mindestens 10 Jahre abgegeben werden (aktuell idR 5 Jahre)

Der Vorteil dieser Regelung für die Finanzämter liegt auf der Hand: Ihnen soll Ermittlungsarbeit abgenommen werden. Für Steuersünder heißt das konkret: Die Uhr tickt!

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

Wer noch in 2014 sein Verhältnis zu Fiskus wegen verschwiegener Steuern klären will, muss dringend handeln. Denn nur ein vollständig nacherklärter Sachverhalt führt zur Straffreiheit. Müssen für die Selbstanzeige noch Bankbelege aus dem Ausland beigebracht und steuerlich komplexe Fragen mit internationalem Bezug geklärt werden, wächst der Druck auf den Steuerpflichtigen.

Die Anwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE haben in internationalen Banken- und Steuerfällen Erfahrung, um schnell und vollständig die notwendigen Daten und Fakten zu erhalten und den Gang in die Legalität jetzt noch 2014 einzuschlagen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Hartmut Göddecke kann in den meist vielen Fällen schon im Eingangstelefonat eine verlässliche erste Einschätzung und Hilfe geben.

Quelle: eigener Bericht

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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