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Kapitalanlegerrecht

PROKON-Unternehmensgruppe: Ermittlungsverfahren eingeleitet – Folgen für die Anleger

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Nachdem sich PROKON in den letzten Tagen redlich darum bemüht hat, das Vertrauen der Anleger massiv zu erschüttern und eine Hiobsbotschaft die nächste jagt, versetzt jetzt die Staatsanwaltschaft Lübeck dem Vertrauen der Anleger einen weiteren schweren Schlag.

Gegen die ohnehin krisengeschüttelte PROKON sind nach aktuellen Medienberichten in den letzten Monaten mehrere Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Lübeck eingegangen. Sie werden derzeit auf Bestehen eines so genannten Anfangsverdachtes hin überprüft. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind Betrug und weitere Wirtschaftsdelikte. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft Lübeck werde das Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bis tatsächlich Ermittlungsergebnisse vorliegen, wird die Entscheidung über das Schicksal der PROKON bereits gefallen sein.

Trotz aller negativen Entwicklungen bringt das Ermittlungsverfahren einen Lichtblick. Sollte die PROKON-Geschäftsführung tatsächlich in strafrechtlich relevanter Weise gehandelt haben, hätten die Anleger weitere Anspruchsgegner um ihr investiertes Kapital zumindest wieder zurück zu bekommen.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

Die von der PROKON in Aussicht gestellte Planinsolvenz in Eigenverwaltung kann jetzt, nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens, keine realistisch einzuschätzende Alternative mehr sein. Das Insolvenzrecht setzt für eine Insolvenz in Eigenverwaltung voraus, dass den Betroffenen hierdurch keine Nachteile entstehen können. Das laufende Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführung, insbesondere in Bezug auf einen möglichen Betrugsverdacht, lässt das letzte Vertrauen der Anleger schwinden.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen prüft die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE mögliche Schritte für betroffenen Anleger. Diese sollten keinesfalls weiter zuwarten, es besteht für die Anleger unverzüglicher Handlungsbedarf.

Quelle: eigene Recherche

Hartmut Göddecke

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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