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Kapitalanlegerrecht

NCI New Capital Invest und Selfmade Capital: Stehen die ersten Fonds vor dem Aus?

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Die ersten Insolvenzanträge sollen bereits gestellt worden sein, ist einem Schreiben an die Anleger der NCI-Fonds 11, 16 und 19 sowie der Selfmade Capital-Fonds I – III und 4-7 zu entnehmen. Um welche Fonds konkret es sich handelt, wird nicht gesagt. Anleger dieser Fonds sollten schnell handeln, um kein Geld zu verschenken.

Das dicke Ende droht jetzt den Anlegern der NCI und Selfmade Capital-Fonds. Zumindest ist dies dem Schreiben des Rechtsanwalts Klumpe zu entnehmen, das dieser am 23.09.2014 an die be-troffenen Anleger verschickte. Darin ist die Rede von gestellten Insolvenzanträgen und (vorläufi-gen) Insolvenzverwaltern und einer gescheiterten Suche nach dem Kapital der Anleger. Dabei werden die Leidtragenden über das Wesentliche, nämlich welche Fonds betroffen sind, im Dunkeln gelassen.

Die Anleger, die ihr Geld in Fonds aus den Emissionshäusern Euro Grundinvest, Selfmade Capital, New Capital Invest (NCI) und Panthera Asset Management investierten, schlafen schon lange nicht mehr ruhig. Bereits im Mai wurde das Verschwinden von Anlegergeldern bekannt, die Rechtsanwalt Klumpe mit Malte Hartwieg, und dem Wirtschaftsdetektiv Fuchsgruber suchen wollte.

Mitte Juli durchsuchte dann die Staatsanwaltschaft München die Geschäftsräumer der Emissions-häuser und die Privaträume des Malte Hartwieg (http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_e/Euro_Grundinvest_Staatsanwaltschaft_durchsucht_bei_Hartwieg_und_ seinen_Unternehmen.shtml ).

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Wir hatten bereits im Mai 2014 davor gewarnt, dass Anleger sich durch die Suche nach den verlo-renen Anlegergeldern nicht von der Geltendmachung ihrer Rechte abhalten zu lassen sollten. Aber auch jetzt ist es noch nicht zu spät, die Prüfung und Geltendmachung etwaiger Ansprüche in spe-zialisierte Hände zu geben.

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE ist gerne bereit, eine Prüfung der Rechtslage zu übernehmen. Kostenfrei können Sie sich hier bei uns registrieren, wenn Sie weitergehend Informationen wünschen.

Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien Erstkontakt unter 02241 - 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig oder unter 02241 - 1733-22 mit Rechtsanwalt Corzelius.

Quelle: eigener Bericht, Schreiben der Kanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR Rechtsanwälte an die Anleger der NCI-Fonds 11, 16 und 19 sowie der Selfmade Capital-Fonds I – III und 4-7 vom 23.09.2014

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0

http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_n/NCI_New_Capital_Invest_und_Selfmade_Capital_Stehen_die_ersten_Fonds_vor_dem_Aus.shtml?navid=2

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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