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    Hartmut Göddecke
    Kategorie:
    Kapitalanlegerrecht
    Veröffentlicht:

    MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG: Geschäftsführung will eidesstattliche Versicherung fordern

    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Hartmut Göddecke

    Seit kurzem kursiert ein Rundschreiben der Führung der MedPro, in dem die Anleger aufgefordert werden, die Kündigung des Treuhandvertrages auszusprechen. Außerdem sollen sie einen neuen Treuhandvertrag abschließen oder sich als Direktkommanditist eintragen. Zudem verlangt die Geschäftsführung die Übersendung von amtlich/notariell beglaubigten Kopien diverse Unterlagen. Den Anlegern wird in Aussicht gestellt, dass die Gesellschaft von ihnen eine Versicherung an Eidesstatt verlangen wird.

    Ausweislich des dem Schreiben beigefügten Musters der eidesstattlichen Versicherung sollen die Anleger unter anderem an Eides statt versichern, den Emissionsprospekt ca. 14 Tage vor Unterzeichnung ausgehändigt bekommen zu haben. Zudem sollen sie versichern, dass Beratungsprotokoll der Wahrheit entsprechend ausgefüllt und den Emissionsprospekt vollständig gelesen und vollinhaltlich verstanden zu haben (insbesondere die Risiken der Kapitalanlage). Die Anleger sollen ferner an Eidesstatt versichern alle Informationen von Beratern wie Steuerberatern und/oder Rechtsanwälten zum Abschluss der Beteiligung eingeholt zu haben. Zu guter Letzt sollen die Anleger in der eidesstattlichen Versicherung bestätigen, dass der Beteiligungsbetrag nicht ihr wesentliches Vermögen war.

    STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE

    Nach Auffassung der KANZLEI GÖDDECKE ist unklar, warum die Anleger eine derartige eidesstattliche Versicherung abgeben sollten. Es steht zu befürchten, dass die Anleger durch die Abgabe der weitreichenden Versicherung an Eides statt an der Verfolgung möglicherweise bestehender eigener Rechte gehindert werden sollen. Leicht kann so eine pauschale Erklärung zu einem gefährlichen Bumerang werden. Ganz unabhängig von der zweifelhaften Frage, ob tatsächlich für alle Anleger die in der eidesstattlichen Versicherung pauschal vorgegebenen Aussagen zutreffen, verwundert diese Forderung auch vor dem Hintergrund der bisherigen Historie des Fonds.

    Die KANZLEI GÖDDECKE berichtete bereits, dass nach Kenntnis mehrerer Anleger der Gesellschaft bis dato keine Gesellschafterversammlung einberufen wurde und dass viele Anleger die mangelnde Information über den Stand der Gesellschaft rügen. Es scheint so, als ob die Geschäftsführung nach dem Prinzip „Angriff ist die beste Verteidigung“ vorgeht.

    Betroffene Anleger sollten, bevor sie voreilig dieser und weiterer Forderungen der Gesellschaft folgen, den Rat eines spezialisierten Anwalts einholen. Die KANZLEI GÖDDECKE vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern der Gesellschaft, welche sich aus Kostengründen und um know how zu bündeln in der Anlegergemeinschaft der MedPro Anleger zusammengeschlossen haben.

    Quelle: eigener Bericht

    18. August 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)




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