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Kapitalanlegerrecht

MAGELLAN Maritime Services GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Anmeldung von Geldforderungen möglich!

Dieser Beitrag ist von 2016. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Nach 3 Monaten vorläufigem Insolvenzverfahren werden die Dinge bei der MAGELLAN Maritime Services GmbH klarer. Was sich zunächst negativ anhörte, ist möglicherweise für Anleger ein Rettungsanker. Was können Anleger nun in der Insolvenz tun um keine Frist zu versäumen?

Über das Vermögen des Anbieters von Direktinvestments in Form von Containern, der Firma MAGELLAN Maritime Services GmbH, Hamburg, (MMS) wurde am 01.09.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Hamburg, Az. 67 c IN 237/16). Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchert, Hamburg, bestellt.

Termin zur Gläubigerversammlung ist der

18.10.2016.

Die Frist für die Anmeldung der Forderungen wurde ebenfalls auf den

18.10.2016

gesetzt. Anleger sollten in jedem Falle diese Frist einhalten, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Forderung nicht berücksichtigt wird.

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Der Insolvenzverwalter hat die Anleger regelmäßig durch entsprechende Anschreiben informiert. Insbesondere die Einschätzung, dass die Mietforderungen angeblich nicht wirksam an die Anleger abgetreten sein sollen, sorgte doch für erhebliche Verwirrung. Diese Frage sei – so der Insolvenzverwalter – durch ein Rechtsgutachten bestätigt worden.

Unabhängig von der Frage, ob wir diese rechtliche Einschätzung teilen oder nicht, hat der Insolvenzverwalter nach unserer Auffassung die Rechte der Anleger an diesen, in ihrer rechtlichen Einordnung strittigen, Mietforderungen hinreichend gewahrt, da die eingehenden Zahlungen separat verwahrt werden. Diese Frage wird nur durch ein Gericht zu klären sein.

Nach unserer Auffassung ist mit dieser Argumentation des Insolvenzverwalters eine Anmeldung von Geldforderungen – d.h. des Kaufpreises abzüglich erhaltener Mieten – möglich. Die Anleger sind damit gerade nicht auf Herausgabeansprüche beschränkt. Den Anlegern, die von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte die Anmeldung der Forderungen vornehmen lassen, haben wir daher die Entscheidung selbst überlassen und werden ihnen eine entsprechende Begründung an die Hand geben.

In jedem Falle sollten Anleger aber nicht die Fristen zur Anmeldung der Forderungen versäumen. Anderenfalls laufen sie Gefahr, ihre Rechte nicht durchsetzen zu können.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Im Moment heißt es wegen der gesetzten Fristen, diese im Auge zu haben und entsprechend zu handeln. Anleger können die Forderung selbst anmelden und selbst bei der Gläubigerversammlung anwesend sein, sie können sich dazu jedoch auch anwaltlicher Hilfe bedienen. Anleger sollten sich aber in jedem Falle über die aktuellen Entwicklungen informieren, um so rechtzeitig und in der sinnvollen Weise reagieren zu können.

Für betroffene Anleger bzw. Käufer hat die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte einen kostenlosen Newsletter eingerichtet. Mit diesem bleiben Anleger immer auf dem aktuellsten Stand.

Quelle: Amtsgericht Hamburg (AG Hamburg), Az. 67c IN 237/16; Pressemitteilung des Insolvenzverwalters; eigener Bericht

Hartmut Göddecke

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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