Rechtstipp im Kapitalanlegerrecht
KGAL / ALCAS 126: Risiken mit Tom Sawyer und Huck Finn
Als völlig risikolos stellte die Dresdner Bank AG die Beteiligung an der MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. I KG dar. Anlegern ist diese Anlage auch als KGAL / ALCAS Beteili-gungsangebot Nr. 126 bekannt. Hierzu verwies die Dresdner Bank AG auf eine von ihr übernom-mene Garantie. Tatsächlich nehmen aber die Anleger selbst an riskanten Abenteuern teil. Die Commerzbank AG muss nun in ihre Fußstapfen treten.
Geschäftszweck der Beteiligungsgesellschaft war die Realisierung der Familienunterhaltungsfilme „Dinotopia“, „The Snow Queen“, „Huck Finn“ und des klassischen Westerns „Johnson Country Wars“. Die Produktion dieser Filme sollte von der Beteiligungsgesellschaft umgesetzt werden, damit die Anleger anschließend von den Einnahmen aus der Vermarktung der Filme profitierten.
Die Dresdner Bank AG war seinerzeit mittelbar über die KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. an der Initiatorin ALCAS GmbH beteiligt. Sie wog die Anleger insbesondere mit einer Garantie in Si-cherheit. Aufgrund dieser von der Dresdner Bank AG selbst erteilten Garantie wären Mindestli-zenzeinnahmen in Höhe von 80 % der Produktionskosten in Form einer Schuldübernahme gesi-chert.
Tatsächlich war die Anlage aber mit erheblich größeren Risiken verbunden. So offenbart der Betei-ligungsprospekt, dass letztlich sogar ein Totalverlust des gesamten eingesetzten Kapitals droht. Mandanten berichten, dass dieses Risiko unter Hinweis auf die vermeintliche Garantie verschwie-gen wurde.
Die Dresdner Bank AG wies nicht ordnungsgemäß auf ihr Provisionsinteresse an der Beteiligungs-vermittlung hin. Denn unabhängig von dem jeweiligen Beratungsgespräch wird das tatsächliche Interesse der Dresdner Bank AG an einer erfolgreichen Platzierung und Umsetzung des Fonds-konzepts auch aus dem Prospekt nicht deutlich. So flossen der Dresdner Bank AG weitere Provi-sionen bei der Umsetzung der Beteiligung zu, über die Anleger nicht informiert wurden.
STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Die KANZLEI GÖDDECKE rät betroffenen Anleger, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Dresdner Bank AG (nunmehr Commerzbank AG) oder andere Vermittler rechtlich prüfen zu las-sen. Dabei ist zu beachten, dass mögliche Ansprüche kenntnisunabhängig zehn Jahren nach der Zeichnung der Anlage verjähren.
Quelle: eigene Recherche
18. August 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)