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Kapitalanlegerrecht

hkw personalkonzepte GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der hkw personalkonzepte GmbH hat seinen unerfreulichen Abschluss für die Anleger gefunden. Am 1. Februar 2013 eröffnete das Insolvenzgericht München das (endgültige) Insolvenzverfahren und stellte damit fest, dass tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt. Nun wird es Ernst und muss über das weitere Schicksal der Gesellschaft entschieden werden.

Dabei stellt sich heraus, dass es entgegen der ursprünglichen Meldungen bei hkw personalkonzepte nicht nur Probleme bei einer gesellschaftsrechtlichen Restrukturierung des Unternehmens gab. Angabegemäß berichtete der vorläufige Insolvenzverwalter, dass im Rahmen seiner Prüfung ein nicht bilanziertes Darlehen identifiziert wurde, dass gegenüber der im Jahr 2011 emittierten Anleihe (ISIN DE000A1K0QR1) vorrangig sein soll.

Noch stärker schlägt ins Kontor, dass alle Lieferungs- und Leistungsansprüche der hkw personalkonzepte GmbH diesem Darlehen als Sicherheit dienten und damit wirtschaftlich aus dem Unternehmen gegeben wurden. Der Insolvenzverwalter berichtet weiter, dass offenbar auch sämtliches Kapital aus der eingeworbenen Anleihe aus dem Unternehmen abgeflossen sei. Der Geschäftsführer habe sämtliche Gelder in Form ungesicherter Darlehen an mit ihm verbundene bzw. von ihm beherrschte Unternehmen ausgereicht.

STELLUNGNAHME DER KANZLEI GÖDDECKE
Damit ist die Lage bei hkw personalkonzepte deutlich dramatischer als ursprünglich angenommen. An die wirtschaftlich erfolgreiche Fortführung des Unternehmens ist derzeit wohl nicht zu denken. Stattdessen muss es darum gehen, verbliebene Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Mittelabflüsse zu revidieren.

Nach den Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes obliegt es nun dem Insolvenzgericht, eine Gläubigerversammlung einzuberufen. Diese kann einen gemeinsamen Vertreter der Gläubiger der Inhaberschuldverschreibung ISIN DE000A1K0QR1 wählen, der dann im weiteren Verfahren die Interessen der Anleihegläubiger bündelt und vertritt. Mit einer Einladung des Insolvenzgerichts ist demnächst zu rechnen. Wir werden hierüber berichten und Anleihegläubiger in der dann anstehenden Gläubigerversammlung vertreten.

Darüber hinaus sind uns auffällige Börsenumsätze der Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1K0QR1) aufgefallen, die in einer zeitlichen Nähe zu den Negativmeldungen der letzten Woche stehen. Da sich hieraus für uns der Verdacht unerlaubter Insidergeschäfte ergibt, haben wir die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf diese Transaktionen aufmerksam gemacht.

Quelle: eigener Bericht

Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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