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Kapitalanlegerrecht

Global Invest Windpark Opportunity Fonds 1 GmbH & Co. KG (GIWOF1): Prekäre Lage für Anleger

Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Die Lage für Anleger ist gespannt: Sie wurden anfangs mit einem fehlerhaften Prospekt geworben und aktuell weigert sich German Wind power GmbH (GWP), das ihr zur Verfügung gestellte Geld zurück zu zahlen. Die Zeit für die Geldgeber drängt, denn zum kommenden Jahreswechsel könnten Ansprüche verjähren.

Fondskasse fast leer

Nur eines ist sicher: Mit nur wenigen Tausend Euro in der Kasse kann GIWOF 1 keinen großen Start mehr in diesem Jahr machen. Dabei sah die Planung der Macher des Fonds ganz anders aus. 17 Mio. Euro sollten nach den ursprünglich Plänen eingesammelt werden, um der GWP ein Darlehen bis zu 12,5 Mio. Euro zu geben. Weitere bis zu 2,5 Mio. Euro sollten für Anteile in das Unternehmen HOSEA INVESTMENTS sp.z.o.o. in Polen investiert werden, welches Windparks errichtet und diese gewinnbringend verkauft. Diese Ziele wurden nicht erreicht – nicht zuletzt, weil die GWP die angemessene Zurverfügungstellung von Informationen an den Fonds und für eine Arbeit für die interessierte Öffentlichkeit verweigerte.

Inzwischen ist die ursprünglich ins Auge gefasste Beteiligungsdauer bald abgelaufen. Doch GWP verweigert nicht nur die Rückzahlung des Darlehens, sondern weigert sich standhaft, mit der Geschäftsführung direkte Verhandlungen zu führen. Kenner der Szene gehen davon aus, dass hinter dem Verhalten von GWP System steckt: Durch separate Scheinverhandlungen mit einigen Anlegern direkt soll vom finanziellen Problem der GWP abgelenkt werden, um alle Geldgeber des Fonds ins Leere laufen zu lassen. Möglicherweise geht die Rechnung im Großen und Ganzen auf, denn bislang wehrt sich nur eine kleine Schar von Investoren.

Anlegergemeinschaft wehrt sich gegen Verantwortliche

Gerade um diese Gruppe nicht als Minderheit stehen zu lassen, wurde eine Anlegergemeinschaft gebildet, der sich jeder GIWOF 1 – Anleger anschließen kann. Auf diese Weise kann gesichert werden, dass die Interessen des Fonds nicht auf dem Rücken des Großteils der Anleger geopfert werden.

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Quelle: eigener Bericht

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 17 33 - 0

http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_g/Global_Invest_Windpark_Opportunity_Fonds_1_GIWOF1_prekaer_Anleger.shtml?navid=2

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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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