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Kapitalanlegerrecht

EGI Euro Grundinvest: Anleger für erfolgsorientierte Sanierung der Fonds

Dieser Beitrag ist von 2016. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Drei Wochen nach den Gesellschafterversammlungen (21.07.2016) steht fest: Die Geschäftsführung der krisengeplagten EGI-Fonds ist mit Ihrem halbherzigen und die Anlegerinteressen nicht berücksichtigen Vorschlag gescheitert. Eine Initiative von Anlegern unter Führung der EuroGrundinvest Anleger e.V. geht mit GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Vorleistung.

Nachdem die Geschäftsführung versuchte mit nebulösen Szenarien Anleger für sich und ihre Interessen in der Versammlung am 21. Juli 2016 zu gewinnen und damit scheiterte, gibt es für die Anleger die Option, in Eigeninitiative für ihre Rechte zu kämpfen.

Der Erfolg benötigt Gemeinschaft

Wer meint, dass man als einzelner Anleger sich nicht erfolgversprechend gegen die Geschäftsführung der betroffenen vier EGI-Fonds wenden kann, kann jetzt Hoffnung schöpfen. Denn durch das bewährte Zusammenspiel bewährter Partner, die schon vielen Anlegern zu ihrem verloren geglaubten Vermögen zurück erhalten haben, mit dem EuroGrundinvest Anleger e.V. kann gemeinsam gehandelt werden.

Konkrete Ziele im Visier

Es ist klar: einen ganz schnellen Erfolg kann es nicht geben. Aber die Grundlagen dafür müssen schnell geschaffen, um Entscheidungen auf Anlegerseite zu treffen.

Deshalb nennen wir unsere Ziele ganz konkret

  • Neue Gesellschafterversammlungen für jeden einzelnen Fonds ansetzen
  • Geschäftsführung durch eine von Anlegern kontrollierte GmbH ersetzen
  • Treuhandgesellschaft austauschen
  • Sofortige Kostensenkung und sofortige Überprüfung alle getätigten Transaktionen (Sonderprüfung)
  • Transparenz schaffen für die Anleger mit regelmäßigen Berichten
  • Installation eines Informationssystems innerhalb von 3 Monaten
  • Ein Anlegerbeirat muss eingerichtet werden
  • Wohin ist das Geld versickert? Regressansprüche müssen geltend gemacht werden
  • Regress gegen M. Hartwieg durch die Fonds

Diese Eckpunkte können schnell erreicht werden, wenn Anleger die durch den Verein beauftragte Anwaltskanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE unterstützen und die Vollmacht zusenden. Kosten dafür entstehen dem einzelnen Anleger nicht! Eine über die im Rahmen der gemeinschaftlichen Vertretung hinaus gehende kostenfreie interessengerichtete Beratung kann nur an Vereinsmitglieder erfolgen (§ 7 Abs. 1 Ziff. 1 RDG).

Quelle: eigener Bericht

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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Hartmut Göddecke
Geschrieben von Hartmut Göddecke Rechtsanwalt · Göddecke Rechtsanwälte · Siegburg

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