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Studie zu IT-Sicherheit: 40% der KMU ohne eindeutige Vorgaben

Timo Schutt Rechtsanwalt · Karlsruhe 2 Min. Lesezeit 18.03.2013
Dieser Beitrag ist von 2013. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Eine repräsentative Umfrage des IT Branchenverbands Bitkom bei Unternehmen zum Thema IT-Sicherheit ergab ein erschreckendes Bild:

21% der Beschäftigten gaben an, dass es in ihrem Unternehmen keine Vorgaben des Arbeitgebers zum Thema IT-Sicherheit gäbe. Weitere 19% gaben an, keine Vorgaben des Arbeitgebers zu diesem Thema zu kennen.

Damit sind in 40% aller Fälle gar keine Sicherungsmaßnahmen vorhanden bzw. werden zumindest nicht gelebt.

Richtlinien für die Benutzung von Passwörtern gibt es laut Studie nur in jedem zweiten Unternehmen. Nur 41% der Firmen haben Vorgaben für den Umgang mit externen Speichermedien, wie USB-Sticks, die Viren oder andere Schadprogramme ins betriebliche System übertragen könnten. Nur 31% der Befragten gaben an, dass es bei ihnen im Betrieb Regeln für den Umgang mit mobilen Endgeräten gibt.

„Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen unterschätzen die Risiken durch Computer- und Internetkriminalität“, so der Bitkom-Präsident Professor Dieter Kempf.

Unsere Meinung

In Zeiten, in denen die Zahl der Datensicherungspannen und der Industriespionage per Onlinezugriff stetig zunimmt und in denen eine zunehmende Zahl an Phishing- und Virusattacken auf IT-Systeme zu verzeichnen ist, stellt das ein großes, kaum zu überschätzendes Problem der deutschen Wirtschaft dar.

IT-Sicherheit und Datenschutz sind schon lange nicht mehr zu unterschätzen. Gesetzgeber und Gerichte haben in den letzten Jahren sehr strenge Anforderungen entwickelt, Bußgelder bis zu EUR 300.000,00 im Einzelfall drohen. Vom Imageschaden bei Datenpannen und Sicherheitsproblemen ganz zu schweigen.

Wer heute immer noch nicht über ein klares betriebsinternes Konzept zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz verfügt und wer seine Mitarbeiter noch nicht für diese grundlegenden Gefahren sensibilisiert hat, sollte das umgehend nachholen. Natürlich nur mit Beratung und Begleitung durch einen Fachmann, gerade im Bereich des IT- und Datenschutzrechts.

Wir beraten und unterstützen bundesweit, schnell und preiswert. Wir sind hochspezialisiert und seit vielen Jahren im Bereich IT-Recht und Datenschutzrecht tätig.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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Timo Schutt
Geschrieben von Timo Schutt Rechtsanwalt · Schutt, Waetke Rechtsanwälte · Karlsruhe

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