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Onlinehändler aufgepasst: Widerrufsbelehrung wird schon wieder geändert

Timo Schutt Rechtsanwalt · Karlsruhe 1 Min. Lesezeit 27.03.2013
Dieser Beitrag ist von 2013. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Man glaubt es kaum, aber: Das Fernabsatzrecht und dabei auch die Vorgaben zur korrekten Widerrufsbelehrung sollen schon wieder geändert werden. Hintergrund: Das deutsche Recht muss an neue Vorgaben aus der EU angepasst werden.

Der erste Gesetzentwurf liegt nunmehr auf dem Tisch. Geplant sind wichtige Änderungen, die jeden Onlinehändler zur Anpassung seiner Texte zwingen werden. Zum Beispiel soll die so genannte „40-Euro-Klausel“ gestrichen werden. Es soll dann möglich sein, auch bei einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden aufzuerlegen.

Auch die Widerrufsbelehrung wird angefasst. Es kommt damit auch hier zu Änderungen, die zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden müssen. Mit der Änderung ist im Frühjahr/Sommer 2014 zu rechnen.

Wir werden hier informieren, wie es weitergeht. Erfahrungsgemäß werden die Entwürfe mehrmals angepasst und geändert, so dass in der Regel nicht dasselbe hinten raus kommt, wie es vorne in das Verfahren reingeht.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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Timo Schutt
Geschrieben von Timo Schutt Rechtsanwalt · Schutt, Waetke Rechtsanwälte · Karlsruhe

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