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Langsam wird es eng: Neues Widerrufs- und Fernabsatzrecht ab dem 13.06.2014

Timo Schutt Rechtsanwalt · Karlsruhe 1 Min. Lesezeit 06.06.2014
Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Wer jetzt noch nicht gehandelt hat sollte sich beeilen: Ab 13.06.2014 gilt ein komplett neues Widerrufs- und Fernabsatzrecht.

Von einigen Mandanten, die wir darauf angesprochen haben, kam die Reaktion, sie seien ja nicht betroffen, da sie keinen Webshop betreiben würden. Das ist aber ein fataler Irrtum. Betroffen ist jeder, der mittels Fernkommunikationsmitteln Verträge schließt. Es geht also nicht nur um den „klassischen“ Webshop, sondern um alle Arten von Verträgen, die online, per Brief, Postkarte, Katalog, Fax, E-Mail oder sonst wie geschlossen werden.

Und die Gesetzesänderung gilt nicht nur für Warenhandel, sondern auch für Dienstleistungen und – das ist Neu – explizit auch für Downloads, also digitale Inhalte, wie z.B. Softwaredownloads, MP3-Donwloads, E-Books und dergleichen mehr.

Wir sind der festen Überzeugung, dass ab Mitternacht in der Nacht vom 12.06. auf den 13.06.2014 einige Abmahner am Start sein werden, die mittels Screenshots Nachweise sammeln für nicht der neuen Rechtslage entsprechende Texte (Widerrufsbelehrung, Informationspflichten, Muster-Widerrufs-Formular u.ä.).

Also: Jetzt gilt es. Rufen Sie uns jederzeit gerne an. Wir beraten und unterstützen Sie dabei, um am 13.06.2014 nicht in die Abmahnfalle zu tappen.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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Timo Schutt
Geschrieben von Timo Schutt Rechtsanwalt · Schutt, Waetke Rechtsanwälte · Karlsruhe

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