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IT - Recht

Datensicherheit: Auch Daten in der EU unterliegen Zugriff von US-Behörden

Timo Schutt Rechtsanwalt · Karlsruhe 1 Min. Lesezeit 08.05.2014
Dieser Beitrag ist von 2014. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Wie Infolaw, der Informationskanal zu aktuellen Entwicklungen im Informations- und Medienrecht von Herrn Prof. Hoeren der Uni Münster gemeldet hat, wurde in den USA eine Entscheidung getroffen, die auch für uns eine große Bedeutung haben wird:

Bundesrichter James Francis aus New York hat angeordnet, dass Microsoft die Emails und sonstigen digitalen Inhalte seiner Kunden an US-Behörden herauszugeben habe. Das gelte selbst dann, wenn die Daten im US-Ausland (etwa Europa) gespeichert seien. Ein US-Internetprovider dürfe nicht die Herausgabe verweigern, nur weil die Daten in Europa gespeichert oder EU-Bürger betroffen seien. Insofern müssten auch Daten aus Irland über einen Kunden, seine Kreditkartennummer und seine Bankdaten an die US-Behörden herausgegeben werden.

Volltext: http://www.nysd.uscourts.gov/cases/show.php?db=special&id=398 Bericht: http://rt.com/usa/155028-nyc-judge-overseas-emails/

Unsere Meinung

Sollte sich diese Ansicht durchsetzen, dann spielt es keine Rolle, wo US-Firmen ihre Daten speichern, ob in den USA oder eben in Europa. Auch innerhalb der EU gespeicherte Daten unterliegen damit dem unmittelbaren Zugriff der US-Behörden.

Ein weiteres sehr gutes Argument, sensible Daten nicht in die Hände von US-amerikanischen Firmen zu legen, sondern sich solcher Anbieter zu bedienen, die ausschließlich in der EU niedergelassen sind und ihre Rechenzentren ausschließlich innerhalb der EU betreiben. Damit unterliegen die gespeicherten Daten dem wesentlich strengeren europäischen Datenschutzrecht.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

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Timo Schutt
Geschrieben von Timo Schutt Rechtsanwalt · Schutt, Waetke Rechtsanwälte · Karlsruhe

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