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"Alles was Recht ist" - Abmahnfalle fehlerhaftes Impressum

3 Min. Lesezeit 11.02.2011
Dieser Beitrag ist von 2011. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben. Aktuelle Einschätzung zu Ihrem Fall — kostenlos →

Viele Menschen, die in Heilberufen tätig sind (z.B. Heilpraktiker, Psychologische Berater,
Tierheilpraktiker usw.), haben eine eigene
Homepage, die sie häufig selbst gestalten.
Dabei entstehen fatale Fehler, weil die meisten Ersteller/innen juristische Laien sind. Besonders beim Impressum kommt es häufig zu
Ordnungswidrigkeiten, die kostspielig werden
können. Die Gerichte setzen hierbei regelmäßig Streitwerte von mindestens 5.000 Euro
an, so dass Anwaltskosten in Höhe von ca.
500 Euro entstehen, die die Betreiber/innen
tragen müssen. Ein Problem, das man mit
einem ordnungsgemäßen Impressum leicht
umgehen kann. Wie ein einwandfreies Impressum auszusehen hat, ergibt sich aus §5
des Telemediengesetzes (TMG):
§5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene
Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zu halten:
den Namen und die Anschrift, unter der sie
niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das
Kapital der Gesellschaft gemacht werden,
das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn
nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden
Einlagen, Angaben, die eine schnelle
elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen,
einschließlich der Adresse der elektronischen Post, soweit der Dienst im Rahmen einer
Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die
der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben
zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister
oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
soweit der Dienst in Ausübung
eines Berufs über eine allgemeine Regelung
zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die
eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung
abschließen, oder über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie
89/48/EWG angeboten oder erbracht wird,
Angaben über die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung
und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die
Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen
und dazu, wie diese zugänglich sind, in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach §27a des Umsatzsteuergesetzes
oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer
nach §139c der Abgabenordnung besitzen, die
Angabe dieser Nummer.
Ein ordnungsgemäßes Impressum für einen
Heilpraktiker könnte demgemäß so aussehen:
Karl Gustaf, Heilpraktiker
Testweg 2
22222 Testdorf
Telefon: 01234-567678
Gustaf@xymail.de
Umsatzsteuer-Ident.-Nr.: DE123456789
Für den Fall, dass keine Umsatzsteuerpflicht
besteht, kann im Impressum diese Angabe
natürlich fehlen.
Im Einzelnen sollte durch einen Fachmann
überprüft werden, ob die selbst gestaltete
Homepage den gesetzlichen Anforderungen
entspricht. Die Kosten, die hierbei entstehen, sind mit ca. 150 Euro je nach Aufwand immer
noch wesentlich geringer, als die horrenden
Summen, die durch ein Abmahnverfahren
wegen eines fehlerhaften Impressums oder
Disclaimers entstehen

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