Rechtstipp im IT - Recht
Ärger mit dem Handy im Ausland?
Wenn Sie im Urlaub oder auf der Reise auch nicht auf Ihr Handy, iPhone oder das iPad verzichten können oder wollen, sollten Sie unbedingt ein paar Grundregeln beachten, damit mit der nächsten Rechnung nicht auch das "böse Erwachen" kommt.
Bei der Nutzung von Handy- und Datenverbindungen im Ausland fallen neben den üblichen Verbindungsentgelten auch Roamingkosten an, die durch die Tarife der jeweiligen ausländischen Netzbetreiber begrenzt sind. Seit dem 01. Juli 2011 sind diese Kosten für Anbieter sogenannter Service-Dienste (0180-1 bis 5) für Anrufe aus den Mobilfunknetzen begrent auf 42 Ct/Min. Dennoch sollten Sie falls möglich zu Ihrer eigenen Sicherheit
ggf. Pre-Paid Karten mit voller Kostenkontrolle nutzen
die automatische Netzwahl deaktivieren und das Netz manuell wählen
für die Mailbox eine absolute Rufumleitung einrichten
Wenn Sie eine Rechnung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Rechnung beanstanden und einen Einzelverbindungsnachweis und eine technische Überprüfung veranlassen.Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie über die Bundesnetzagentur ein Streitschlichtungsverfahren einleiten. Die Kosten richten sich nach dem Wert und liegen bei mindestens 25,- EUR.
Das wichtigste in Kürze haben wir Ihnen in unserem Infoblatt zusammen gefasst, das Sie hier herunterladen können:
http://www.notruf-verkehrsrecht.de/anwalt/blog/newsdetail/article/handy-iphone-co-auf-der-reise/