Rechtstipp im Internetrecht
Vorsicht vor falschen Abmahnungen
Wohl durch die einschüchternde Wirkung von Abmahnungen sind Betrüger auf eine relativ neue Methode gekommen: Sie versenden wegen angeblichem Filesharing Massenabmahnungen und verwenden dabei die Namen echter Anwälte und eines existierenden Medienunternehmens um die Getäuschten und zu Unrecht Abgemahnten zu einer überflüssigen Zahlung zu bewegen.
Wie unter anderem die IHK Frankfurt in einer aktuellen Meldung mitteilt, werden derzeit massenweise Abmahnungen versandt, die angeblich von der Rechtsanwaltskanzlei APW in Dortmund stammen sollen. Darin wird behauptet, der Abgemahnte habe über siebenhundert Musiktitel illegal hochgeladen, an denen die Universal Pictures International Germany GmbH Nutzungsrechte besäße. Fakt ist aber: Weder die Kanzlei APW noch das Unternehmen Universal Pictures haben diese Abmahnungen veranlasst, wie eine Nachfrage dort ergab. Entsprechende Strafanzeigen beschäftigen bereits verschiedene Staatsanwaltschaften.
Die Betrüger hoffen offenbar, die Abgemahnten auf diese Weise zur kurzfristigen Zahlung von (nur) 100 € zu bewegen. Dabei setzen sie erkennbar darauf, dass die einschüchternde Wirkung der versandten Abmahnung die Opfer auch angesichts des relativ geringen Zahlbetrages von einer genaueren Prüfung abhält.
Gerade Jugendliche betrachten die Benutzung illegaler Tauschbörsen leider immer noch als "Kavaliersdelikt". Eingehende Abmahnungen treffen deshalb in relativ vielen Haushalten auf "schuldbewusste" Internetnutzer, die nicht ausschließen können, die behaupteten Rechtsverletzungen tatsächlich begangen zu haben.
Den Empfängern von Abmahnungen kann deshalb generell und unabhängig von diesem aktuellen Fall nur geraten werden, derartige Schreiben nicht ungeprüft hinzunehmen. Eine genauere Prüfung zeigt in der anwaltlichen Praxis häufig, dass insbesondere Massenabmahnungen ganz oder teilweise unberechtigt sind, weil zum Beispiel der geforderte Betrag überhöht, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu weit formuliert oder der Abmahnende - wie vorliegend - gar nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt ist.
Sollten auch Sie Zweifel an der Richtigkeit einer eingegangenen Abmahnung haben, stehen wir Ihnen zur Ermittlung der effektivsten und preiswertesten Vorgehensweise gerne zur Verfügung.
Stephan Stiletto
-Rechtsanwalt-
www.ra-stiletto.de