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Thüringer OLG Jena bestätigt Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen

Internetrecht · 24.11.2010 · 1.193 mal gelesen
Das Thüringer OLG in Jena bestätigt eine Entscheidung des LG Gera, wonach die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG ist und der Verfügungsklägerin deshalb die erforderliche Antragsbefugnis fehlt.(Thüringer OLG, Az. 2 U 386/10)<br />
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Die Verfügungsklägerin hat Abmahnungen in erheblicher Anzahl ausgesprochen.<br />
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Die Abmahnungen betreffen regelmäßig wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen falscher Widerrufsbelehrungen bzw. Geschäftsbedingungen im Internet, überwiegend bei ebay.<br />
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Die Abmahntätigkeit der Verfügungsklägerin steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Umfang ihres Geschäftsbetriebs.<br />
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Der vorliegende Fall gibt aber aufgrund der vom Verfügungsbeklagten vorgetragenen Indizien auch zu Zweifeln hieran Anlass; den Verdacht der Kostenfreistellung durch ihren Prozessbevollmächtigten hat die Verfügungsklägerin nicht zur Überzeugung des Senats ausräumen können.<br />
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Die Verfügungsklägerin spricht außergerichtlich Abmahnungen außerdem unter Zugrundelegung weit überhöhter Streitwerte aus.<br />
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Die Verfügungsklagerin hat -unstreitig -den von ihr zunächst gewählten Gerichtsort Leipzig nicht mehr In Anspruch genommen, nachdem dort Fragen der Rechtsmissbräuchlichkeit problematisiert wurden.

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